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Namenskonvention der Dokumente

Erläuterung der Systematik von Dokumentnamen

Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG

Referat/AdressatIn

Kürzel

Referat/AdressatIn

BAU

Baureferat

DIR

Direktorium

EXT

sonstige

KLT

Kulturreferat

KOM

Kommunalreferat

KVR

Kreisverwaltungsref.

OBM

Oberbürgermeister

PLA

Referat für Stadtplanung und Bebauung

POR

Personal- und Organisationsreferat

RAW

Referat für Arbeit und Wirtschaft

RGU

Referat für Umwelt und Gesundheit

SCH

Schul- und Kultusreferat

SOZ

Sozialreferat

SKA

Stadtkämmerei (Finanzen)

AutorIn

Kürzel

Name

Funktion

BW

Brigitte Wolf

Stadträtin

DH

Dagmar Henn

Stadträtin

OA

Orhan Akman

Stadtrat

MF

Martin Fochler

Mitarbeiter

MS

Mario Simeunovic

Mitarbeiter

TK

Tino Krense

Mitarbeiter

23. September 2011

Anfrage: Anwendung der Richtlinien zum Annahmeverbot von Belohnungen oder Geschenken

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!

seit dem 1. Juli 2007 gelten rigide Richtlinien für alle Gruppen von Beschäftigten der Landeshauptstadt München und der städtischen Eigenbetriebe, die die Annahme von Belohnungen oder Geschenken regeln und stark einschränken. Sie untersagen z.B. ohne Ausnahme die Annahme von Bargeld oder Gutscheinen als bargeldähnliche Leistungen, aber auch die Annahme von Einladungen auf das Oktoberfest. Diese Richtlinien sind Teil der städtischen Korruptionsbekämpfung, auf ihrer Grundlage ist auch den Müllwerkern des Abfallwirtschaftsbetriebes strikt untersagt, zum Jahresende Trinkgeld von den Bürgerinnen und Bürgern als Anerkennung für ihren schwierigen Job entgegen zu nehmen.

Nachdem diese Richtlinien jetzt mehr als vier Jahre in Kraft sind, bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen bzgl. Handhabung und Umsetzung:

1)      Gelten die oben genannten Richtlinien auch für die Mitglieder des ehrenamtlichen Stadtrats? Hat der Ältestenrat bereits gleiche oder ähnliche Richtlinien für die ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte erarbeitet?

2)      Alle Geschenke, deren Wert 15 Euro übersteigt, und jedwede Freikarten dürfen nur nach Zustimmung (unter Beteiligung der Antikorruptionsbeauftragten) angenommen werden. Die Antikorruptionsbeauftragten führen Aufzeichnungen über erteilte Zustimmungen. Bis zu einer Wertgrenze von 1500,- erfolgt die Zustimmung in den Referaten. Wer entscheidet über die Annahme von Geschenken, die mehr als 1500,- Euro wert sind? Wie häufig wurde diese Wertgrenze seit 1. Juli 2007 überschritten, und in welchen Referaten bzw. Eigenbetrieben? Was war der Anlass für ein solch wertvolles Geschenk, wer waren die Empfänger und um was handelte es sich?

3)      Wie oft wurden seit 1. Juli 2007 Geschenke angenommen mit einem Wert zwischen 100,- und 1500,- Euro? In welchen Referaten bzw. Eigenbetrieben? Was war der Anlass, und um welche Geschenke handelt es sich? Bitte nennen Sie zumindest einige Beispiele.

4)      Wie oft wurden seit 1. Juli 2007 Geschenke angenommen mit einem Wert zwischen 15,- und 100,- Euro? In welchen Referaten bzw. Eigenbetrieben? Was war der Anlass, und um welche Geschenke handelt es sich? Bitte nennen Sie zumindest einige Beispiele.

5)      Sind Sie, Herr Oberbürgermeister, nicht auch der Meinung, dass eine absolute Obergrenze für Geschenke festgelegt werden sollte, ab der eine Annahme auf keinen Fall mehr zulässig ist? Eine Wertgrenze von z.B. 200,- Euro würde die Handhabung der Richtlinien und die Korruptionsbekämpfung sicherlich erleichtern. Zudem ist kein Anlass für solch wertvolle Geschenke ersichtlich.

 

 

 

Brigitte Wolf

Stadträtin der LINKEN.

Original als PdF-Dokument