Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG
Referat/AdressatIn | |
Kürzel | Referat/AdressatIn |
BAU | Baureferat |
DIR | Direktorium |
EXT | sonstige |
KLT | Kulturreferat |
KOM | Kommunalreferat |
KVR | Kreisverwaltungsref. |
OBM | Oberbürgermeister |
PLA | Referat für Stadtplanung und Bebauung |
POR | Personal- und Organisationsreferat |
RAW | Referat für Arbeit und Wirtschaft |
RGU | Referat für Umwelt und Gesundheit |
SCH | Schul- und Kultusreferat |
SOZ | Sozialreferat |
SKA | Stadtkämmerei (Finanzen) |
AutorIn | ||
Kürzel | Name | Funktion |
BW | Brigitte Wolf | Stadträtin |
DH | Dagmar Henn | Stadträtin |
OA | Orhan Akman | Stadtrat |
MF | Martin Fochler | Mitarbeiter |
MS | Mario Simeunovic | Mitarbeiter |
TK | Tino Krense | Mitarbeiter |
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
seit dem 1. Juli 2007 gelten rigide Richtlinien für alle Gruppen von Beschäftigten der Landeshauptstadt München und der städtischen Eigenbetriebe, die die Annahme von Belohnungen oder Geschenken regeln und stark einschränken. Sie untersagen z.B. ohne Ausnahme die Annahme von Bargeld oder Gutscheinen als bargeldähnliche Leistungen, aber auch die Annahme von Einladungen auf das Oktoberfest. Diese Richtlinien sind Teil der städtischen Korruptionsbekämpfung, auf ihrer Grundlage ist auch den Müllwerkern des Abfallwirtschaftsbetriebes strikt untersagt, zum Jahresende Trinkgeld von den Bürgerinnen und Bürgern als Anerkennung für ihren schwierigen Job entgegen zu nehmen.
Nachdem diese Richtlinien jetzt mehr als vier Jahre in Kraft sind, bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen bzgl. Handhabung und Umsetzung:
1) Gelten die oben genannten Richtlinien auch für die Mitglieder des ehrenamtlichen Stadtrats? Hat der Ältestenrat bereits gleiche oder ähnliche Richtlinien für die ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte erarbeitet?
2) Alle Geschenke, deren Wert 15 Euro übersteigt, und jedwede Freikarten dürfen nur nach Zustimmung (unter Beteiligung der Antikorruptionsbeauftragten) angenommen werden. Die Antikorruptionsbeauftragten führen Aufzeichnungen über erteilte Zustimmungen. Bis zu einer Wertgrenze von 1500,- erfolgt die Zustimmung in den Referaten. Wer entscheidet über die Annahme von Geschenken, die mehr als 1500,- Euro wert sind? Wie häufig wurde diese Wertgrenze seit 1. Juli 2007 überschritten, und in welchen Referaten bzw. Eigenbetrieben? Was war der Anlass für ein solch wertvolles Geschenk, wer waren die Empfänger und um was handelte es sich?
3) Wie oft wurden seit 1. Juli 2007 Geschenke angenommen mit einem Wert zwischen 100,- und 1500,- Euro? In welchen Referaten bzw. Eigenbetrieben? Was war der Anlass, und um welche Geschenke handelt es sich? Bitte nennen Sie zumindest einige Beispiele.
4) Wie oft wurden seit 1. Juli 2007 Geschenke angenommen mit einem Wert zwischen 15,- und 100,- Euro? In welchen Referaten bzw. Eigenbetrieben? Was war der Anlass, und um welche Geschenke handelt es sich? Bitte nennen Sie zumindest einige Beispiele.
5) Sind Sie, Herr Oberbürgermeister, nicht auch der Meinung, dass eine absolute Obergrenze für Geschenke festgelegt werden sollte, ab der eine Annahme auf keinen Fall mehr zulässig ist? Eine Wertgrenze von z.B. 200,- Euro würde die Handhabung der Richtlinien und die Korruptionsbekämpfung sicherlich erleichtern. Zudem ist kein Anlass für solch wertvolle Geschenke ersichtlich.
Brigitte Wolf
Stadträtin der LINKEN.