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Namenskonvention der Dokumente

Erläuterung der Systematik von Dokumentnamen

Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG

Referat/AdressatIn

Kürzel

Referat/AdressatIn

BAU

Baureferat

DIR

Direktorium

EXT

sonstige

KLT

Kulturreferat

KOM

Kommunalreferat

KVR

Kreisverwaltungsref.

OBM

Oberbürgermeister

PLA

Referat für Stadtplanung und Bebauung

POR

Personal- und Organisationsreferat

RAW

Referat für Arbeit und Wirtschaft

RGU

Referat für Umwelt und Gesundheit

SCH

Schul- und Kultusreferat

SOZ

Sozialreferat

SKA

Stadtkämmerei (Finanzen)

AutorIn

Kürzel

Name

Funktion

BW

Brigitte Wolf

Stadträtin

DH

Dagmar Henn

Stadträtin

OA

Orhan Akman

Stadtrat

MF

Martin Fochler

Mitarbeiter

MS

Mario Simeunovic

Mitarbeiter

TK

Tino Krense

Mitarbeiter

25. Mai 2010

Antrag: Kein Antrag für das Moon-Light-Shopping (Nachtschwärmer) durch die LH München

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. Die Landeshauptstadt München und alle zuständigen Referate treten nicht mehr als Antragstellerin beim zuständigen Bayerischen Staatsministerium für die Spätöffnung (bis 24.00 Uhr) in der Münchner Innenstadt auf.

  2. Die Landeshauptstadt München bekennt sich klar und eindeutig mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für den Erhalt des bestehenden Ladenschlussgesetzes in Bayern und lehnt damit jede Ausdehnung und Durchlöcherung des Gesetzes ab.


Begründung:

In seiner Antwort auf die CSU- Anfrage zu Ladenöffnungszeiten in München vom 26.3.2010 teilt der KVR-Referent Dr. Blume-Beyerle folgendes mit:

„Darüber hinaus wird seit vier Jahren aus Anlass der Kulturveranstaltung „Nachtschwärmer” an einen Freitag im September in der Zeit von 20.00 bis 24.00 Uhr eine Ausnahmebewilligung im Aktionsbereich der Münchner Innenstadt erteilt. Die Landeshauptstadt München tritt hier lediglich als Antragstellerin auf.“

An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass diese Aussage im Widerspruch, zu der vom Kreisverwaltungsreferenten Herrn Dr. Blume- gegebene Antwort auf meine Anfrage „Einkaufen bis zu Geisterstunde in den Einkaufszentren?“ steht. In dieser bekundete der Kreisverwaltungsreferent:

„Wie Sie wissen, entscheidet über diesen Antrag nicht das Kreisverwaltungsreferat, sondern das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung.“

Mit dieser Aussage suggeriert das Kreisverwaltungsreferat, dass die Landeshauptstadt München nicht aktiv am Entscheidungsprozess beteiligt ist. Als Antragstellerin ist LH München sogar direkte Verursacherin und nicht unbeteiligte Partei!

Hintergrund ist laut Informationen aus dem KVR, dass das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen seit letzem Jahr Anträge auf Sonderöffnungen wohl nicht mehr von Privatträgern und Einzelpersonen annimmt. Unseren Infos zur Folge wurde die Einkaufsnacht im September unter dem Deckmantel „Kulturveranstaltung Nachtschwärmer“ von „Citypartner e.V.“ ins Leben gerufen und bis zu der Änderung der oben genannten Antragsbedingung auch von diesem Verein beantragt. „Citypartner e.V.“ ist ein Verein, der seine Aufgaben selbst darin sieht, sich neben dem Standortmarketing um alle Belange des Wirtschaftsstandortes Innenstadt zu kümmern und diese erfolgreich gegenüber Politik und Öffentlichkeit zu vertreten.

Diese Einkaufsnacht dient lediglich dazu das bestehende Ladenschlussgesetz zu umgehen. Dies widerspricht den Interessen der Beschäftigten in den betroffenen Einzelhandelsunternehmen in der Münchner Innenstadt. Die Bestimmungen des Ladenschlussgesetzes dienen dem Schutz der Beschäftigten. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ein Recht auf einen geregelten Feierabend. Die Ausdehnung der Öffnungszeiten der Verkaufsstellen hat Auswirkungen auf die Beschäftigten (in der Branche arbeiten weit über 70 Prozent Frauen) und deren Familien. Dies sollte auch die LH München, die sich „soziale Stadt“ auf die Fahnen geschrieben hat, interessieren.

Außerdem führt die Umgehung des Landeschlussgesetzes zu einer Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen (meist klein und mittelständische Unternehmen), die sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Somit verschärfen die Sonderöffnungen die Konkurrenzsituation in der Branche. Diese fällt zu Lasten der kleinen und mittelständischen Betriebe aus und führt zu verstärkter Konzentration im Einzelhandel. Als Folge dessen gibt es immer mehr Insolvenzen, verbunden mit der Vernichtung tausender Arbeitsplätze in der Branche. Auch die Konkurrenz zwischen dem Einzelhandel der Münchner Innenstadt und der „Peripherie“ wird durch die Umgehung des Ladenschlussgesetztes gefördert und verstärkt.

Bereits 2007 hatte der Verein „City Partner e.V.“ eine Sonderöffnung der Verkaufsstellen bis Mitternacht beantragt. Der Antrag wurde vom zuständigen Staatsministerium für Arbeit und Soziales genehmigt, obwohl die Sonderöffnung in der Innenstadt bis Mitternacht  2007 von der „City Partner e.V.“   als einmalige Ausnahme deklariert worden war. Nach der Genehmigung kündigten die Center-Betreiber und die Stadtteilzentren (pep, OEZ, Riem-Arkaden) an, dass sie auch als Reaktion auf die „nur“ für die Innenstadt genehmigte Mitternachtsöffnung in Zukunft Sonderöffnungen für die Center brauchen und diese auch beantragen bzw. diese bereits beantragt hätten.

 

Orhan Akman           

Stadtrat der LINKEN.



Der Antrag im Original als PDF.



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