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Namenskonvention der Dokumente

Erläuterung der Systematik von Dokumentnamen

Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG

Referat/AdressatIn

Kürzel

Referat/AdressatIn

BAU

Baureferat

DIR

Direktorium

EXT

sonstige

KLT

Kulturreferat

KOM

Kommunalreferat

KVR

Kreisverwaltungsref.

OBM

Oberbürgermeister

PLA

Referat für Stadtplanung und Bebauung

POR

Personal- und Organisationsreferat

RAW

Referat für Arbeit und Wirtschaft

RGU

Referat für Umwelt und Gesundheit

SCH

Schul- und Kultusreferat

SOZ

Sozialreferat

SKA

Stadtkämmerei (Finanzen)

AutorIn

Kürzel

Name

Funktion

BW

Brigitte Wolf

Stadträtin

DH

Dagmar Henn

Stadträtin

OA

Orhan Akman

Stadtrat

MF

Martin Fochler

Mitarbeiter

MS

Mario Simeunovic

Mitarbeiter

TK

Tino Krense

Mitarbeiter

17. März 2010

Anfrage: Ein-Euro- Jobs mit den Kernarbeitsnormen der ILO unvereinbar?

Die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) wurden 1957 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert. Sie enthalten auch das Verbot der Zwangsarbeit. „Jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat“, wird als Zwangsarbeit definiert.
Somit stehen die Kernarbeitsnormen im Widerspruch zu § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. d). des SGB II. Dort heißt es, dass Sanktionen anwendbar sind, wenn die zumutbare Arbeit in der Mehraufwandsvariante (Ein-Euro-Jobs) verweigert wird. Zwangsarbeit besteht nach den Kernarbeitsnormen auch dann, wenn die Personen ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber nicht geltend machen können. Gemäß § 16 Abs.3 SGB II begründen Ein-Euro-Jobs kein Arbeitsverhältnis, im Sinne des Arbeitsrechts. Somit sind die Ein-Euro-Jobber in doppelter Hinsicht rechtlos. Sie können ihre Rechte weder gegenüber dem Leistungsträger noch gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzten.
Daraus ergibt sich ein weiterer Widerspruch zu den Kernarbeitsnormen. Einer DGB-Studie zur Folge erfüllen die Ein-Euro-Jobs oftmals auch nicht die Kriterien der Zusätzlichkeit und Gemeinnützigkeit (vgl. DGB: Praxis und neue Entwicklungen bei 1-Euro-Jobs, in: Arbeitsmarkt aktuell, Nr. 4/2009).

Vor diesem Hintergrund frage ich den Oberbürgermeister:

  1. Wie beurteilt die LH München die Vereinbarkeit der Ein-Euro-Jobs mit den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation?

  2. Sehen der Oberbürgermeister und die zuständigen Referate die Ein-Euro-Jobs als „Zwang zur Arbeit“ bzw. als „Zwangsarbeit“ gemäß der Definition der ILO?

  3. Wie könnte die Situation für die Ein-Euro-Jobber in München verbessert werden?

  4. Besteht die Möglichkeit eine Arbeitnehmervertretung für die Ein-Euro-Jobber, die bei der Landeshauptstadt München beschäftigt sind, zu installieren?

  5. Gibt es Vorschläge, wie das Beschäftigungsverhältnis der Ein-Euro-Jobber bei der LH München verändert werden kann, um das Mitbestimmungsrecht der Ein-Euro-Jobber zu gewährleisten?

Orhan Akman
Stadtrat der LINKEN.

Die Anfrage im Original als PDF.


100318_OA_Anfrage_ILO