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Namenskonvention der Dokumente

Erläuterung der Systematik von Dokumentnamen

Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG

Referat/AdressatIn

Kürzel

Referat/AdressatIn

BAU

Baureferat

DIR

Direktorium

EXT

sonstige

KLT

Kulturreferat

KOM

Kommunalreferat

KVR

Kreisverwaltungsref.

OBM

Oberbürgermeister

PLA

Referat für Stadtplanung und Bebauung

POR

Personal- und Organisationsreferat

RAW

Referat für Arbeit und Wirtschaft

RGU

Referat für Umwelt und Gesundheit

SCH

Schul- und Kultusreferat

SOZ

Sozialreferat

SKA

Stadtkämmerei (Finanzen)

AutorIn

Kürzel

Name

Funktion

BW

Brigitte Wolf

Stadträtin

DH

Dagmar Henn

Stadträtin

OA

Orhan Akman

Stadtrat

MF

Martin Fochler

Mitarbeiter

MS

Mario Simeunovic

Mitarbeiter

TK

Tino Krense

Mitarbeiter

22. Juni 2010

Interessenvertetung für Ein-Euro-Jobber in München einrichten!

Aus der Antwort des Sozialreferenten vom 26.05.2010 auf meine Anfrage zum Thema „Ein-Euro-Jobs mit den Kernarbeitsnormen der ILO vereinbar?“ geht hervor, dass das Arbeitsrecht die Zulassung einer Interessenvertretung von Ein-Euro-Jobbern nicht explizit regelt. Der Gesetzgeber verbietet es aber nicht nach einer sozial, demokratisch und humanitär tragbaren Regelung zu suchen.

Der Stadtrat möge daher beschließen:

  1. Die LH München evaluiert gemeinsam mit den Betroffenen, dem Gesamtpersonalrat der LH München, dem DGB/Ver.di, den Sozialen Betrieben in München, der Arge und den zuständigen Referaten die Möglichkeit einer Interessenvertretung für Ein-Euro-Jobber.

  2. Dazu lädt der OB  Ude zu einer Fachtagung mit Experten, Betroffenen und in Frage kommenden Institutionen (s. oben) ein.

 

 

Begründung:
Ein- Euro-Jobber sind zwar abhängig Beschäftigte, werden aber vom Arbeitgeber nicht als „Arbeitnehmer“ anerkannt, da ein Ein-Euro-Job kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts begründet. So zumindest die offizielle gesetzliche Grundlage, der sich die LH München leider anschließt. In seiner Antwort auf meine Anfrage „Ein-Euro-Jobs mit den Kernarbeitsnormen der ILO vereinbar?“, weist Sozialreferent Graffe daraufhin, dass aufgrund der arbeitsrechtlichen Ausgangslage „den Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen nach dem SGB II, die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16d SGB II ausüben, kein Mitbestimmungsrecht in dem Sinne der Mitbestimmung auf unternehmerische Entscheidungen des Betriebs gewährleistet werden.“ (s. Antwort auf die oben genannte Anfrage vom 26.05.2010)

Die Ein-Euro-Jobber sind als eine zweifach entrechtete Gruppe abhängig Beschäftigter anzusehen: Weder vor dem Arbeitgeber noch vor dem Leistungsträger können sie ihre Rechte geltend machen.

So kommt es auch dazu, dass Menschen einen Ein-Euro-Job annehmen müssen für den sie beispielsweise überqualifiziert sind ohne das Recht zu besitzen vor dem Leistungsträger Einspruch einzulegen (dies zöge Sanktionen, wie die Kürzung der Leistungen nach sich).
Auf der anderen Seite haben sie in ihrem Beschäftigungsverhältnis keinerlei Rechte, ihre Interessen durchzusetzen, wie beispielsweise die Einhaltung der Arbeitszeit. Auch, wenn die Prinzipien der Zusätzlichkeit oder Gemeinnützigkeit vom „Arbeitgeber“ missachtet werden, hat der Ein-Euro-Jobber kaum eine Option sich dagegen zu wehren. Der Sozialreferent Graffe äußerte dazu, dass für die Ein-Euro-Jobber bei der LH München „jederzeit die Möglichkeit [besteht] sich bei auftretenden Problemen im betrieblichen Umfeld mit Gesprächen an Vertrauenspersonen wie z.B. an die zuständige Arbeitsvermittlung im Sozialbürgerhaus oder an die zuständige Betreuung bei der Münchner Arbeit GmbH zu wenden.“ (s. Antwort auf die oben genannte Anfrage vom 26.05.2010).

In der modernen Industriegesellschaft hat sich in so gut wie allen gesellschaftlichen Bezügen (Arbeit, Wohnung, Ausbildung, Erziehung, sexuelle Selbstbestimmung) die Auffassung durchgesetzt, dass in den Abhängigkeitsverhältnissen, die es in vielfältiger Ausprägung gibt, die Selbstbestimmung der Einzelnen geachtet werden muss, so dass man von Teilhabe und Teilnahme reden kann. Im Arbeitsleben und auch im sozialen Bereich geht es darum, eine Verhandlungssituation zu entwickeln. Eine Verhandlungssituation abhängig Beschäftigter kann es ohne den Hintergrund einer rechtlich gesicherten Vertretung nicht geben.

Erst vor wenigen Tagen wurde der LH München vom Bündnis München Sozial das Qualitätssiegel „Soziale Stadt“ verliehen. Mit der freiwilligen Installierung einer Interessenvertretung für die Ein-Euro-Jobber in München könnte sich so die Situation auf zweierlei Weise verbessern: Zum einen hätten sie eine zentrale Anlaufstelle für aufkommende Probleme und müssten sich nicht erst im von Sozialreferent Graffe angeführten „Bürokratie-Dschungel“ zu Recht finden. Auch für ihre Selbstwahrnehmung und ihr Selbstbewusstsein wäre eine Interessenvertretung ein wirkungsvoller Schritt: sie hätten das Bewusstsein nicht völlig entrechtet zu sein und an den grundgesetzlich gewährten Rechten, wie das Recht auf die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit teil zu haben.

Abhängig Beschäftigte Ein-Euro-Jobber befinden sich in einer spezifischen Rechtslage und besonderen Lebensumständen. Es ist wohl möglich und notwendig, dass eine besondere Art der Vertretung entwickelt werden muss. Die Stadt München würde mit der freiwilligen Installierung einer Interessenvertretung der Ein-Euro-Jobber eine Vorreiterrolle unter den deutschen Städten wahrnehmen sowie ihrem Anspruch als soziale Stadt und dem Qualitätssiegel gerecht werden.


Orhan Akman           

Stadtrat der LINKEN.


Der Antrag im Original als PDF.


100622_RAW_OA_Antrag_interessenvertetung_Ein-Euro-Jobber