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Namenskonvention der Dokumente

Erläuterung der Systematik von Dokumentnamen

Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG

Referat/AdressatIn

Kürzel

Referat/AdressatIn

BAU

Baureferat

DIR

Direktorium

EXT

sonstige

KLT

Kulturreferat

KOM

Kommunalreferat

KVR

Kreisverwaltungsref.

OBM

Oberbürgermeister

PLA

Referat für Stadtplanung und Bebauung

POR

Personal- und Organisationsreferat

RAW

Referat für Arbeit und Wirtschaft

RGU

Referat für Umwelt und Gesundheit

SCH

Schul- und Kultusreferat

SOZ

Sozialreferat

SKA

Stadtkämmerei (Finanzen)

AutorIn

Kürzel

Name

Funktion

BW

Brigitte Wolf

Stadträtin

DH

Dagmar Henn

Stadträtin

OA

Orhan Akman

Stadtrat

MF

Martin Fochler

Mitarbeiter

MS

Mario Simeunovic

Mitarbeiter

TK

Tino Krense

Mitarbeiter

2. Juni 2010

Antrag: Quittungen für Fahrkarten an den Zeitkartenautomaten

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister und das Referat für Arbeit und Wirtschaft setzten sich dafür ein:

  1. Die MVG trägt unabhängig von der aktuellen Gesetzeslage dafür Sorge, dass an allen Zeitkartenautomaten eine Quittung für den Kauf einer Zeitkarte ausgestellt wird. Diese wird so gestaltet, dass die Woche/ der Monat der Gültigkeit erkennbar ist. Außerdem soll es den Fahrgästen an Hand der Quittung möglich sein, zu belegen, dass es sich um ihre persönliche Zeitkarte handelt.

  2. Die Quittung wird bei Verlust der Zeitfahrkarte als Nachweis für den Besitz eines gültigen Tickets anerkannt. Bei der Vorlage der Quittung wird dem Fahrgast durch die MVG ein kostenfreies Ersatzticket ausgestellt und der Fahrgast wird während der Kontrollen bei Vorlage der persönlichen Quittung nicht als „Schwarzfahrer“ mit 40,- Euro bestraft.

Begründung:
Laut der Antwort auf meine Anfrage „Belege für Zeitkarten“ hat sich die Gesetzeslage seit 2003 zwar geändert (Quittungen an Zeitkartenautomaten sind nicht verpflichtend), jedoch darf ein kommunaler Beförderungsbetrieb nicht nur Leistungen erbringen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Vielmehr sollten die Service- Leistungen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus gehen. Die MVG hat keinerlei Mehrkosten, wenn sie den Kundinnen und Kunden ein neues Ticket ausstellt. Der Fahrgast zahlt jedoch bei Verlust der Fahrkarte den doppelten Preis und ggf. die 40 Euro für das „Schwarzfahren“, falls er den Kartenverlust erst bei einer Kontrolle bemerkt.

Orhan Akman
Stadtrat der LINKEN.


Der Antrag im Original als PDF.


100601_RAW_OA_Antrag_Quittung_MVG