Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG
Referat/AdressatIn | |
Kürzel | Referat/AdressatIn |
BAU | Baureferat |
DIR | Direktorium |
EXT | sonstige |
KLT | Kulturreferat |
KOM | Kommunalreferat |
KVR | Kreisverwaltungsref. |
OBM | Oberbürgermeister |
PLA | Referat für Stadtplanung und Bebauung |
POR | Personal- und Organisationsreferat |
RAW | Referat für Arbeit und Wirtschaft |
RGU | Referat für Umwelt und Gesundheit |
SCH | Schul- und Kultusreferat |
SOZ | Sozialreferat |
SKA | Stadtkämmerei (Finanzen) |
AutorIn | ||
Kürzel | Name | Funktion |
BW | Brigitte Wolf | Stadträtin |
DH | Dagmar Henn | Stadträtin |
OA | Orhan Akman | Stadtrat |
MF | Martin Fochler | Mitarbeiter |
MS | Mario Simeunovic | Mitarbeiter |
TK | Tino Krense | Mitarbeiter |
Sehr geehrter Herr Stadtrat Akman,
zur Begründung der vorliegenden Anfrage vom 18.05.2010 führen Sie Folgendes aus:
„Die Ströer Deutsche Städte Medien GmbH hat nach eigenen Angaben mehr als 2.500
öffentliche Verträge mit über 600 Vertragspartnern in Deutschland. Auch die
Vertragspartnerschaft mit der LH München nutzt sie als Aushängeschild. Aufgrund des
städtischen Rahmenvertrages mit der Ströer GmbH vergibt beispielsweise das Kulturreferat der LH München Aufträge für die Innen- und Außenwerbung an die Ströer GmbH. Nach den Angaben der Beschäftigten nehmen auch städtisch geförderte Kulturstätten, wie die Muffathalle und die Gasteig GmbH, die Dienste der Ströer GmbH in Anspruch.
Beschäftigte der Ströer GmbH berichteten uns nun von den katastrophalen Arbeitsbedingungen, die bei dem Unternehmen vorherrschen. Laut den Aussagen der Beschäftigten sollen die Plakatierer 2007 in eine „Schein-Selbstständigkeit“ gezwungen worden sein und würden seitdem nur noch pro Plakat (Stückpreis) bezahlt werden. Vor drei Jahren seien sie von der Ströer GmbH dazu angehalten worden, auf eigene Kosten, eine GbR zu gründen. Außerdem wurde den Selbstständigen Plakatierern, laut Aussage der Beschäftigten, der Auftrag von der Ströer GmbH entzogen und neu ausgeschrieben, um den Stückpreis der Plakate weiter zu drücken.
Gleichzeitig hat die Ströer GmbH 2009 einen Umsatz von 469,8 Millionen Euro gemacht und bezeichnet ihre Bilanz selbst als profitabel. Es sollte zum Selbstverständnis der LH München gehören, dass die kommunalen Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die sich durch faire Arbeitsbedingungen und die Entlohnung nach Tarif kennzeichnen.“
Zur Beantwortung Ihrer Frage war es erforderlich, die Ströer Deutsche Städte Medien GmbH um Stellungnahme zu bitten, die erst am 15.06.2010 bei uns einging. Die damit verbundene Verzögerung der folgenden Beantwortung bitten wir zu entschuldigen.
Frage 1:
Hat die LH München Kenntnis über die schlechten Arbeitsbedingungen bei dem
Vertragspartner Ströer?
Antwort:
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft hat keine Kenntnis über schlechte Arbeitsbedingungen bei der Ströer Deutsche Städte Medien GmbH.
Die Ströer Deutsche Städte Medien GmbH hat uns informiert, dass sie Aufträge zur
Plakatierung, Reinigung, Wartung und Instandsetzung ihrer Werbeträger an eine Vielzahl von oft regional tätigen Unternehmen („Subunternehmer“) vergebe. An die Ströer Deutsche Städte Medien GmbH selbst seien von Arbeitnehmern keine Beschwerden über die Arbeitsbedingungen herangetragen worden.
Der Ströer Deutsche Städte Medien GmbH lägen darüber hinaus keine Informationen über schlechte Arbeitsbedingungen bei Subunternehmern vor. Keiner der Subunternehmer sei zum Vertragsschluss mit der Ströer Deutsche Städte Medien GmbH verpflichtet. Der Einsatz der Subunternehmer erfolge unter Beachtung aller allgemein anerkannten fachlichen Richtlinien und Normen sowie der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben.
Die Vergütung der Subunternehmer sei abhängig von der anfallenden Arbeit; Sonderaufgaben würden zusätzlich vergütet. Die von Ströer beauftragten Subunternehmer erhielten, wie andere Selbständige auch, keine Vergütung im Urlaubs- oder Krankheitsfall. Die Subunternehmer seien in der Organisation ihrer Tätigkeit frei und nicht in die Unternehmensabläufe der Ströer eingebunden. Es handele sich daher nicht um Scheinselbständige.
Frage 2:
Ist der LH München bekannt, ob die Beschäftigten der Ströer GmbH nach einem gültigen
Tarifvertrag entlohnt werden? Und wenn ja, um welchen Tarifvertrag handelt es sich?
Antwort:
Die Ströer Deutsche Städte Medien GmbH hat uns auf Anfrage informiert, dass ein Teil der Mitarbeiter des Konzerns, nämlich Mitarbeiter der Ströer DERG Media GmbH und der DERG Vertriebs GmbH nach einem Haustarifvertrag mit der Gewerkschaft TRANSNET entlohnt würden. Der Ströer Deutsche Städte Medien GmbH lägen darüber hinaus keine Informationen über schlechte Arbeitsbedingungen bei Subunternehmern vor.
Frage 3:
Welche Möglichkeiten der Einflussnahme hat die Stadt auf die Situation der Beschäftigten und „Scheinselbstständigen“ der Fa. Ströer?
Antwort:
Die Landeshauptstadt München hat keinen direkten Einfluss auf die Beschäftigungsbedingungen der Ströer Deutsche Städte Medien GmbH. Die Ströer Deutsche Städte Medien GmbH ist jedoch zur Einhaltung aller einschlägigen Gesetze verpflichtet.
Frage 4:
Kann die LH München der Ströer GmbH den Vertrag kündigen bzw. die Aufträge entziehen, wenn diese die Kriterien der fairen und guten Beschäftigung nicht erfüllt bzw. sich diesen offensichtlich widersetzt?
Antwort:
Selbst wenn man arbeitsrechtliche Verstöße in einem von Ihnen geschilderten Umfang als wahr unterstellt, kann dies eine außerordentliche Kündigung des Vertrags nicht ohne Weiteres begründen, da die Verstöße nicht die Hauptleistungen des Vertrags betreffen. Würde die Ströer Deutsche Städte Medien GmbH wegen unfairer oder schlechter Beschäftigung die vereinbarten Leistungen nicht vertragsgemäß erfüllen, könnte dies eine Kündigung des Vertrags rechtfertigen.
Frage 5:
Beabsichtigt die LH München den Rahmenvertrag mit Ströer zu verlängern?
Antwort:
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft stellt derzeit Informationen zum Vertragsverhältnis
zusammen, auf deren Basis der Stadtrat im Herbst 2010 über die Kündigung oder Fortsetzung des Vertrags entscheiden kann.
Frage 6:
Welche anderen Firmen und Unternehmen, die sich durch faire und gute Arbeitsbedingungen kennzeichnen, kommen für die LH München als Vertragspartner für diese Aufträge eventuell in Frage?
Antwort:
Auch die Arbeitsbedingungen der Konkurrenten der Ströer Deutsche Städte Medien GmbH sind dem Referat für Arbeit und Wirtschaft nicht bekannt.
Der Berücksichtigung von Arbeitnehmerinteressen bei der Vergabe von Aufträgen und
Dienstleistungskonzessionen sind faktische und rechtliche Grenzen gesetzt. Zum einen ist es schwer möglich, die Arbeitsrechtstreue oder gar Arbeitsbedingungen von Bietern allgemein objektiv, transparent und fair zu bewerten. Uns sind beispielsweise keine einschlägigen Gerichtsentscheidungen gegen die Vertragspartnerin bekannt, bei denen ein Arbeitsrechtsverstoß festgestellt wurde.
Zum Anderen schränkt die Entscheidung des EuGH vom 3.4.2008 Rs. C-346/06 zur
Tariftreueerklärung die Berücksichtigung von Arbeitnehmerinteressen bei der Vergabe von Aufträgen oder Dienstleistungskonzessionen ein. Der EuGH entschied, dass ein
Landesvergabegesetz keine über die Entsenderichtlinie hinausgehende Schutzwirkung
zugunsten der so den Arbeitnehmern zu zahlenden Mindestlöhne vorgeben könne.
Eine Tariftreueregelung lasse sich auf dieser Ebene nicht durch Ziele des Arbeitnehmerschutzes rechtfertigen. Der EuGH stützte seine Entscheidung darauf, dass das Landesgesetz nur auf die Vergabe öffentlicher Aufträge anwendbar sei. Es gebe für die Ungleichbehandlung von öffentlichem und privatem Sektor keine Rechtfertigung. Tariftreueerklärungen setzen daher eine gesetzliche Pflicht voraus, einen gewissen Mindestlohn zu zahlen.
Das Antwortschrieben im Orignal als PDF.