Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG
Referat/AdressatIn | |
Kürzel | Referat/AdressatIn |
BAU | Baureferat |
DIR | Direktorium |
EXT | sonstige |
KLT | Kulturreferat |
KOM | Kommunalreferat |
KVR | Kreisverwaltungsref. |
OBM | Oberbürgermeister |
PLA | Referat für Stadtplanung und Bebauung |
POR | Personal- und Organisationsreferat |
RAW | Referat für Arbeit und Wirtschaft |
RGU | Referat für Umwelt und Gesundheit |
SCH | Schul- und Kultusreferat |
SOZ | Sozialreferat |
SKA | Stadtkämmerei (Finanzen) |
AutorIn | ||
Kürzel | Name | Funktion |
BW | Brigitte Wolf | Stadträtin |
DH | Dagmar Henn | Stadträtin |
OA | Orhan Akman | Stadtrat |
MF | Martin Fochler | Mitarbeiter |
MS | Mario Simeunovic | Mitarbeiter |
TK | Tino Krense | Mitarbeiter |
Sehr geehrter Herr Kollege Akman,
Ihrer Anfrage liegt zu Grunde, dass laut Anwohnerinnen und Anwohnern am Heimeranplatz zwischen der Trappentreu-, Ridler- und Heimeranstraße in den Abendstunden vermehrt Ratten beobachtet worden seien und eine Ausweitung der Rattenbefälle auf die umliegenden Grünflächen befürchtet werde.
Mit Ihrer Anfrage begehren Sie Auskunft, ob das Problem der Stadtverwaltung bereits bekannt war/ist bzw. was sie hiergegen zu tun gedenkt.
Herr Oberbürgermeister Ude hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet, die darin
aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Ratten sind Gesundheitsschädlinge, die jederzeit Krankheitserreger übertragen und somit schwerste gesundheitliche Schäden beim Menschen verursachen können. Gemäß den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes ist die Stadtverwaltung deshalb bei Auftreten von Ratten gehalten, unverzüglich die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung anzuordnen.
Dieser Verpflichtung kommt das Referat für Gesundheit und Umwelt in vollem Umfang nach.
Bei der Aufgabenwahrnehmung ermitteln permanent drei Außendienstmitarbeiter des
Referates aufgrund eigener Wahrnehmung bei vorsorglichen Kontrollen regelhaft befallener Örtlichkeiten oder anlässlich eingehender Meldungen das tatsächliche Vorliegen von Rattenbefall im Stadtgebiet und verpflichten die jeweils betroffenen Grundeigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten zur Durchführung geeigneter Bekämpfungsmaßnahmen.
Bei öffentlichen Grundstücken, welche unter Verwaltung der Landeshauptstadt München
stehen, werden die jeweiligen Fachdienststellen der tangierten Referate angewiesen,
entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen durch Schädlingsbekämpfungsunternehmen zu
veranlassen.
Das Referat für Gesundheit und Umwelt kontrolliert hierbei regelhaft den Bekämpfungserfolg, im Einzelfall auch die Qualität und die Sicherheit der jeweiligen Maßnahmen. Aufgrund der begrenzten personellen Ressourcen, aber auch aus der Natur der Sache ist eine lückenlos flächendeckende Überwachung des Stadtgebietes von Amtswegen nicht möglich. Insofern ist das Referat für Gesundheit und Umwelt insbesondere auch auf entsprechende
Meldungen und Hinweise aus der Öffentlichkeit angewiesen.
Vor diesem Hintergrund lassen sich die von Ihnen aufgeworfenen Fragen wie folgt
beantworten:
Frage 1:
Ist der Stadt das Problem bekannt?
Antwort:
Das Problem war bis zum Eingang Ihrer Anfrage nicht bekannt.
Es lagen bislang keine Erkenntnisse, insbesondere auch keine Hinweise aus der Öffentlichkeit auf ein auftretendes Rattenproblem in den genannten Bereichen vor.
Auch wurden in der Vergangenheit weder am Heimeranplatz noch in den umliegenden
Straßenzügen Ratteneinnistungen registriert.
Im Gegensatz zu anderen Örtlichkeiten im Stadtgebiet, welche wiederkehrend von Ratten befallen werden, erfolgte deshalb eine turnusmäßige vorsorgliche Ortsbegehung bislang nicht.
Frage 2:
Wenn ja, was hat sie bisher unternommen?
Antwort:
Hierzu siehe zunächst Einleitung und Antwort zu Frage 1.
Aufgrund Ihrer Anfrage wurden der Heimeranplatz und die angrenzenden Straßenzüge durch die Mitarbeiter meines Hauses begangen, es wurden hierbei mehrere geringfügige
Ratteneinnistungen festgestellt.
Mit Schreiben vom 02.06.2010 wurde das zuständige Baureferat über die Ergebnisse der
Ortsbegehung in Kenntnis gesetzt, dieses hat unverzüglich ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen mit der Bekämpfung beauftragt, welches seine Tätigkeit in den nächsten Tagen aufnehmen wird.
Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird selbstverständlich auch in diesem Fall die
Durchführung und den Abschluss der Maßnahmen fachlich begleiten.
Frage 3:
Wenn nicht, was gedenkt die Stadt zu unternehmen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2
Das Antwortschreiben im Original als PDF.