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Namenskonvention der Dokumente

Erläuterung der Systematik von Dokumentnamen

Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG

Referat/AdressatIn

Kürzel

Referat/AdressatIn

BAU

Baureferat

DIR

Direktorium

EXT

sonstige

KLT

Kulturreferat

KOM

Kommunalreferat

KVR

Kreisverwaltungsref.

OBM

Oberbürgermeister

PLA

Referat für Stadtplanung und Bebauung

POR

Personal- und Organisationsreferat

RAW

Referat für Arbeit und Wirtschaft

RGU

Referat für Umwelt und Gesundheit

SCH

Schul- und Kultusreferat

SOZ

Sozialreferat

SKA

Stadtkämmerei (Finanzen)

AutorIn

Kürzel

Name

Funktion

BW

Brigitte Wolf

Stadträtin

DH

Dagmar Henn

Stadträtin

OA

Orhan Akman

Stadtrat

MF

Martin Fochler

Mitarbeiter

MS

Mario Simeunovic

Mitarbeiter

TK

Tino Krense

Mitarbeiter

16. Juli 2010

Antrag: Keine Sonntagsöffnungen in München für den Souvenirverkauf!

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. Die Landeshauptstadt München weicht nicht von der bisherigen Regelung des Souvenirverkaufs an Sonntagen in München ab.

  2. Die LH München setzt sich für den arbeitsfreien Sonntag sowie für den Erhalt des Ladenschlussgesetzes in Bayern ein.

Begründung:
Laut einem Antrag der Rathaus-CSU vom 08.07.2010 soll der Souvenirverkauf an
Sonntagen zukünftig gestattet werden. Mit dieser "Einstiegsdroge" will die CSU den
Einstieg in den Ausstieg der Sonntagsruhe und dadurch den letzten arbeitsfreien Tag der
Woche dem Kommerz opfern.

Ausgerechnet die Christlich! Soziale Union (CSU) setzt sich über die Bibel und die
bayerische Verfassung hinweg. In der Bibel (4. Gebot Gottes) heißt es: "Sechs Tage sollst du arbeiten und alle deine Werke tun. Aber am siebenten Tage ist der Sabbat des HERRN, deines Gottes. Da sollst du keine Arbeit tun (...)"

In der bayerischen Verfassung, Artikel 147 Schutz der Sonn- und Feiertage, ist geregelt:
"Die Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der seelischen
Erhebung und der Arbeitsruhe gesetzlich geschützt."

Die Sonntagsöffnung ist aber auch aus säkularer Sicht problematisch: Der Sonntag ist für die Beschäftigten meist der einzige Tag an dem sie frei haben und Zeit für sich, ihre Familien und ihre Erholung haben. Der Profit der Arbeitgeber sollte nicht über das Wohlergehen und die Freizeit der Beschäftigten gestellt werden.

Denn die Bestimmungen des Ladenschlussgesetzes dienen auch dem Schutz der
Beschäftigten. Zudem schreiben die bayerische Verfassung und das Grundgesetz den
arbeitsfreien Sonntag zu Recht als schützenwertes Gut fest.

Eine Genehmigung der Sonntagsöffnung für den Souvenirverkauf birgt die Gefahr, dass
andere Unternehmen zukünftig dem Beispiel folgen und ihrerseits zu ähnlichen Maßnahmen greifen bzw. die gleichen Privilegien fordern werden. Eine faire und klare Regelung ist schwer zu finden. Die anderen Geschäfte in der Innenstadt könnten versucht sein, neben den bisherigen Waren auch Souvenirs zu verkaufen, um am Sonntag öffnen zu können.

Orhan Akman
Stadtrat der LINKEN.


Der Antrag im Original als PDF.


100709_RAW_OA_Antrag_Kein_Souvenirverkauf