Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG
Referat/AdressatIn | |
Kürzel | Referat/AdressatIn |
BAU | Baureferat |
DIR | Direktorium |
EXT | sonstige |
KLT | Kulturreferat |
KOM | Kommunalreferat |
KVR | Kreisverwaltungsref. |
OBM | Oberbürgermeister |
PLA | Referat für Stadtplanung und Bebauung |
POR | Personal- und Organisationsreferat |
RAW | Referat für Arbeit und Wirtschaft |
RGU | Referat für Umwelt und Gesundheit |
SCH | Schul- und Kultusreferat |
SOZ | Sozialreferat |
SKA | Stadtkämmerei (Finanzen) |
AutorIn | ||
Kürzel | Name | Funktion |
BW | Brigitte Wolf | Stadträtin |
DH | Dagmar Henn | Stadträtin |
OA | Orhan Akman | Stadtrat |
MF | Martin Fochler | Mitarbeiter |
MS | Mario Simeunovic | Mitarbeiter |
TK | Tino Krense | Mitarbeiter |
München, den 9.2.2010
Der Stadtrat möge beschließen:
Bis zur Neufestsetzung der Regelleistung im SGB II wird in München die monatliche Leistung auf 358 Euro für Jugendliche ab 14 Jahre, 332 Euro für Kinder von 6 bis 14 Jahre sowie 276 Euro für Kinder unter sechs Jahren erhöht.
Diese Erhöhung wird als Härtefallregelung für unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf zu Lasten des Bundes durchgeführt.
Begründung:
Das heute erfolgte Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärte die Berechnung sämtlicher Regelsätze im SGB II für verfassungswidrig. Die Neuregelung muss bis zum 31.12.2010 erfolgen. Bis zur Neuberechnung der Regelsätze müsse aber sichergestellt sein, dass ein „unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf gedeckt“ sein müsse. Dazu heisst es weiter, dass „dieser Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe unmittelbar aus Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann“. (BverfG 1 BvL 1/09, Urteil)
Insbesondere in Bezug auf die Regelsätze für Kinder und Jugendliche wird im Urteil die Berechnung des Regelsatzes scharf kritisiert; die typischen Bedarfe wie z.B. für die Schule, seien nicht berücksichtigt, so wie der gesamte Posten Bildung aus der Einkommens- und Verbrauchsstudie nicht übernommen wurde. Es ist demzufolge klar, dass gerade bei Kindern und Jugendlichen besonders schnell selbst das physische Existenzminimum unterschritten werden könnte.