Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG
Referat/AdressatIn | |
Kürzel | Referat/AdressatIn |
BAU | Baureferat |
DIR | Direktorium |
EXT | sonstige |
KLT | Kulturreferat |
KOM | Kommunalreferat |
KVR | Kreisverwaltungsref. |
OBM | Oberbürgermeister |
PLA | Referat für Stadtplanung und Bebauung |
POR | Personal- und Organisationsreferat |
RAW | Referat für Arbeit und Wirtschaft |
RGU | Referat für Umwelt und Gesundheit |
SCH | Schul- und Kultusreferat |
SOZ | Sozialreferat |
SKA | Stadtkämmerei (Finanzen) |
AutorIn | ||
Kürzel | Name | Funktion |
BW | Brigitte Wolf | Stadträtin |
DH | Dagmar Henn | Stadträtin |
OA | Orhan Akman | Stadtrat |
MF | Martin Fochler | Mitarbeiter |
MS | Mario Simeunovic | Mitarbeiter |
TK | Tino Krense | Mitarbeiter |
Vom 5. bis zum 15. Mai 2010 feiert 1860 München sein 150- jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass sollen die Läden und Geschäfte in den Riem Arcaden am 15. Mai bis Mitternacht geöffnet bleiben, da der Center-Manager Wolfgang Knopp ein „großes und dringliches öffentliches Interesse“ an den Feierlichkeiten erwartet und demzufolge mit einem „großen Versorgungsbedarf“ rechnet (Süddeutsche Zeitung vom 29.01.2010).
Bereits am 3. Juli 2009 durfte das MIRA Einkaufszentrum wegen der Einweihung eines Vorplatzes bis 22 Uhr geöffnet haben, obwohl nach dem derzeit gültigen Landeschlussgesetz Sonderöffnungen nur vorgesehen sind, „wenn die Ausnahmen im öffentlichen Interesse dringend nötig werden.“ (§23 Ladenschlussgesetz). Obwohl bei der Einweihung eines Vorplatzes eines Einkaufszentrums sicherlich kein dringender Bedarf der Sonderöffnung bis 22:00 Uhr gegeben war, hat die Landeshauptstadt München nichts dagegen unternommen.
Auch im Falle der geplanten Sonderöffnung in den Riem Arcaden habe ich die begründete Befürchtung, dass die Landeshauptstadt München wieder nichts dagegen unternimmt.
Somit kommt es zu immer weiteren Ausdehnungen der Öffnungszeiten und das nicht nur im Zentrum, wie es bei den illegalen Shoppingnächten (s. meine Anfrage vom 6.11.2009) der Fall ist, sondern auch in den Einkaufszentren.
Die Bestimmungen des Ladenschlussgesetzes dienen dem Schutz der Beschäftigten. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ein Recht auf einen geregelten Feierabend.
Dass die Ausdehnung der Öffnungszeiten der Verkaufsstellen Auswirkungen auf die Beschäftigten (in der Branche arbeiten weit über 70 Prozent Frauen) sowie deren Familien und Angehörige haben scheint weder die Einzelhandelsunternehmen noch die Landeshauptstadt München zu interessieren.
Außerdem führt die Umgehung des Landeschlussgesetzes mit derartigen Tricks zu einer Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen (meist klein und mittelständische Unternehmen), die sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Oberbürgermeister:
Orhan Akman
Stadtrat der LINKEN.
Die Anfrage im Original als PDF.
100212_OA_Anfrage_Shoppinhnächte_Einkaufszentren