Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG
Referat/AdressatIn | |
Kürzel | Referat/AdressatIn |
BAU | Baureferat |
DIR | Direktorium |
EXT | sonstige |
KLT | Kulturreferat |
KOM | Kommunalreferat |
KVR | Kreisverwaltungsref. |
OBM | Oberbürgermeister |
PLA | Referat für Stadtplanung und Bebauung |
POR | Personal- und Organisationsreferat |
RAW | Referat für Arbeit und Wirtschaft |
RGU | Referat für Umwelt und Gesundheit |
SCH | Schul- und Kultusreferat |
SOZ | Sozialreferat |
SKA | Stadtkämmerei (Finanzen) |
AutorIn | ||
Kürzel | Name | Funktion |
BW | Brigitte Wolf | Stadträtin |
DH | Dagmar Henn | Stadträtin |
OA | Orhan Akman | Stadtrat |
MF | Martin Fochler | Mitarbeiter |
MS | Mario Simeunovic | Mitarbeiter |
TK | Tino Krense | Mitarbeiter |
Sehr geehrte Damen und Herren,
da es sich im vorliegenden Fall um eine Angelegenheit handelt, die in den operativen
Geschäftsbereich der Stadtwerke München GmbH/MVG fällt und somit eine
Angelegenheit der laufenden Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22
GeschO) darstellt, die nicht gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist,
erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
(...)
Für Kundinnen und Kunden, die eine zusätzliche Quittung für erworbene Fahrscheine
haben möchten, stellt die MVG auf Wunsch in ihren Kundencentern einen
entsprechenden Beleg aus. Im Automatenvertrieb mit Nutzung der elektronischen
Zahlungsmittel (girocard und Kreditkarte) erhält der Kunde den Zahlungsbeleg aus
dem Zahlungsverkehrsterminal.
(...)
Grundsätzlich gilt deshalb, dass bei der Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln im
MVV bei einer Kontrolle zwingend eine gültige Fahrkarte vorgezeigt werden muss. Ist
dies nicht der Fall, ist das Kontrollpersonal angewiesen, eine Kontrollbeanstandung
mit einem erhöhten Beförderungsentgelt von 40 EUR auszustellen. Das nachträgliche
Vorzeigen einer etwaigen Fahrkartenquittung oder einer unpersönlichen Fahrkarte
kann den Kunden aus den genannten Gründen nicht von der Zahlung des erhöhten
Beförderungsentgelts entbinden. Ein nachträg- liches Vorzeigen der Fahrkarte für
Besitzer einer persönlichen Abo- Zeitkarte ist aber selbstverständlich möglich. In
diesem Fall ist lediglich ein ermäßigtes erhöhtes Beförderungsentgelt von 5 EUR zu
entrichten.
Die vollständige Antwort im Original als PDF.