Zurück zur Startseite

Suchwort:

Namenskonvention der Dokumente

Erläuterung der Systematik von Dokumentnamen

Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG

Referat/AdressatIn

Kürzel

Referat/AdressatIn

BAU

Baureferat

DIR

Direktorium

EXT

sonstige

KLT

Kulturreferat

KOM

Kommunalreferat

KVR

Kreisverwaltungsref.

OBM

Oberbürgermeister

PLA

Referat für Stadtplanung und Bebauung

POR

Personal- und Organisationsreferat

RAW

Referat für Arbeit und Wirtschaft

RGU

Referat für Umwelt und Gesundheit

SCH

Schul- und Kultusreferat

SOZ

Sozialreferat

SKA

Stadtkämmerei (Finanzen)

AutorIn

Kürzel

Name

Funktion

BW

Brigitte Wolf

Stadträtin

DH

Dagmar Henn

Stadträtin

OA

Orhan Akman

Stadtrat

MF

Martin Fochler

Mitarbeiter

MS

Mario Simeunovic

Mitarbeiter

TK

Tino Krense

Mitarbeiter

20. August 2010

Stadt lehnt Antrag für Quittungen an Zeitkartenautomaten ab!

Sehr geehrte Damen und Herren,
da es sich im vorliegenden Fall um eine Angelegenheit handelt, die in den operativen
Geschäftsbereich der Stadtwerke München GmbH/MVG fällt und somit eine
Angelegenheit der laufenden Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22
GeschO) darstellt, die nicht gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist,
erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.

(...)

Für Kundinnen und Kunden, die eine zusätzliche Quittung für erworbene Fahrscheine
haben möchten, stellt die MVG auf Wunsch in ihren Kundencentern einen
entsprechenden Beleg aus. Im Automatenvertrieb mit Nutzung der elektronischen
Zahlungsmittel (girocard und Kreditkarte) erhält der Kunde den Zahlungsbeleg aus
dem Zahlungsverkehrsterminal.

(...)

Grundsätzlich gilt deshalb, dass bei der Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln im
MVV bei einer Kontrolle zwingend eine gültige Fahrkarte vorgezeigt werden muss. Ist
dies nicht der Fall, ist das Kontrollpersonal angewiesen, eine Kontrollbeanstandung
mit einem erhöhten Beförderungsentgelt von 40 EUR auszustellen. Das nachträgliche
Vorzeigen einer etwaigen Fahrkartenquittung oder einer unpersönlichen Fahrkarte
kann den Kunden aus den genannten Gründen nicht von der Zahlung des erhöhten
Beförderungsentgelts entbinden. Ein nachträg- liches Vorzeigen der Fahrkarte für
Besitzer einer persönlichen Abo- Zeitkarte ist aber selbstverständlich möglich. In
diesem Fall ist lediglich ein ermäßigtes erhöhtes Beförderungsentgelt von 5 EUR zu
entrichten.


Die vollständige Antwort im Original als PDF.