Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG
Referat/AdressatIn | |
Kürzel | Referat/AdressatIn |
BAU | Baureferat |
DIR | Direktorium |
EXT | sonstige |
KLT | Kulturreferat |
KOM | Kommunalreferat |
KVR | Kreisverwaltungsref. |
OBM | Oberbürgermeister |
PLA | Referat für Stadtplanung und Bebauung |
POR | Personal- und Organisationsreferat |
RAW | Referat für Arbeit und Wirtschaft |
RGU | Referat für Umwelt und Gesundheit |
SCH | Schul- und Kultusreferat |
SOZ | Sozialreferat |
SKA | Stadtkämmerei (Finanzen) |
AutorIn | ||
Kürzel | Name | Funktion |
BW | Brigitte Wolf | Stadträtin |
DH | Dagmar Henn | Stadträtin |
OA | Orhan Akman | Stadtrat |
MF | Martin Fochler | Mitarbeiter |
MS | Mario Simeunovic | Mitarbeiter |
TK | Tino Krense | Mitarbeiter |
München, den 22.04.10
Die Sanktionsregelungen im SGB II sind auch im Münchner Stadtrat schon mehrmals zur Sprache gekommen und nicht unumstritten; selbst Sozialreferent Friedrich Graffe zitierte jüngst im Sozialausschuss eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung, nach der Sanktionen ihren behaupteten Zweck grundsätzlich eher nicht erfüllen.
Dennoch wird in München sanktioniert. Es ist mir ein Fall bekannt geworden, in dem einzelne Sanktionen bis zur vollständigen Leistungsstreichung kumulierten, obwohl es sich beim Anlass der ersten Sanktion um die Ablehnung eines Ein-Euro-Jobs handelte und der Widerspruch, den der Betroffene gegen diese Sanktion eingelegt hatte, noch nicht behandelt war. Über einen Zeitraum von zwei Monaten wurde der Betroffene zu vier weiteren Vorstellungen für Ein-Euro-Jobs geladen; andere Maßnahmen wurden nicht angeboten; jeder dieser Termine wurde zum Auslöser einer weiteren Absenkung der Leistung. Für den Fall gibt es mittlerweile eine einstweilige Anordnung des Sozialgerichtes München, die die Sanktionen weitestgehend aufhebt. Im Urteil moniert das Gericht eine ganze Reihe fehlerhafter Rechtsfolgenbelehrungen, selbst unvollständige Aktenführung.
Die einstweilige Anordnung stammt vom 29.03.2010. Die ARGE für Beschäftigung München GmbH wurde darin angewiesen, dem Kläger die Leistung für März um 10 % verringert, für April und die folgenden Monate aber vollständig auszuzahlen.
Bis heute hat der Betroffene kein Geld erhalten.
Hierzu habe ich folgende Fragen:
Dagmar Henn Stadträtin DIE LINKE.