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Mario Simeunovic

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Namenskonvention der Dokumente

Erläuterung der Systematik von Dokumentnamen

Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG

Referat/AdressatIn

Kürzel

Referat/AdressatIn

BAU

Baureferat

DIR

Direktorium

EXT

sonstige

KLT

Kulturreferat

KOM

Kommunalreferat

KVR

Kreisverwaltungsref.

OBM

Oberbürgermeister

PLA

Referat für Stadtplanung und Bebauung

POR

Personal- und Organisationsreferat

RAW

Referat für Arbeit und Wirtschaft

RGU

Referat für Umwelt und Gesundheit

SCH

Schul- und Kultusreferat

SOZ

Sozialreferat

SKA

Stadtkämmerei (Finanzen)

AutorIn

Kürzel

Name

Funktion

BW

Brigitte Wolf

Stadträtin

DH

Dagmar Henn

Stadträtin

OA

Orhan Akman

Stadtrat

MF

Martin Fochler

Mitarbeiter

MS

Mario Simeunovic

Mitarbeiter

TK

Tino Krense

Mitarbeiter

22. April 2010 Mario Simeunovic

DIE LINKE in München einhellig gegen das Modell Optionskommune

München, den 22. April 2010

Antragstitel: Die Linke lehnt Optionskommune München ab

Antragsteller: DIE LINKE. Kreisvorstand München, DIE LINKE. im Stadtrat München

Antragstext:
DIE LINKE. Kreisverband München lehnt die Pläne der Stadtratsfraktionen von CSU, FDP und Die Grünen/Rosa Liste, München zur Optionskommune zu machen, ab.

Begründung:
Wer Arbeitslosengeld I erhält, bezieht derzeit alle Leistungen einschließlich der Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit (BfA). Für die Verwaltung im Bereich des ALG II (SGB II) existieren derzeit zwei Modelle:

  1. BezieherInnen von ALG II werden von den Arbeitsgemeinschaften für Beschäftigung (ARGE) betreut und vermittelt. Kommunen und die Agentur für Arbeit teilen sich die Verwaltung der ARGEn. Die Kommune trägt dabei die Kosten für Unterkunft und Heizung, Wohnungsbeschaffung und Umzug, die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, die Schuldnerberatung, die psychosoziale Betreuung sowie die Suchtberatung sowie die Agentur die Grundsicherung. Die Agentur für Arbeit trägt die Kosten der Grundsicherung. In der Arbeitsvermittlung wirken beide Partner zusammen. So ist es derzeit in München.
  2. Die Kommune übernimmt die Zuständigkeit für den Bereich des ALG II vollständig. Sie wird eine sogenannte „Optionskommune“ nach der Experimentierklausel, § 6a des zweiten Sozialgesetzbuchs. Die Aufteilung der Kosten bleibt hingegen wie bei Modell 1. Der Bund trägt weiterhin die Kosten für die Grundsicherung einschließlich der Verwaltungskosten.

Modell 1 wurde vom Bundesverfassungsgericht für grundsetzwidrig erklärt, d.h. die in den ARGEn konzentrierten Aufgaben müssten organisatorisch zwischen BfA und Kommune aufgeteilt werden. Soll das jetzige Modell weiterhin Bestand haben, müsste alternativ das Grundgesetz vom Bundestag mit 2/3 Mehrheit bis zum Jahresende geändert werden. Die SPD hat hierfür Bereitschaft signalisiert.

CSU, FDP und Grüne möchten nun aus München gern eine Optionskommune nach Modell 2 machen, da sie sich von der Kommune eine kompetentere Arbeitsvermittlung versprechen und in Bereich der Arbeitsverwaltung Möglichkeiten zur Rationalisierung sehen. Sie rechnen bei einer organisatorischen Aufteilung der ARGEn für München mit hohen Kosten.

Dem halten wir entgegen, dass die Landeshauptstadt München über keinerlei Kompetenz in der überregionalen Arbeitsvermittlung verfügt. Für die BfA wird die Versuchung groß sein, eigene Vermittlungsanstrengungen zu vermeiden, um Erwerbslose nach 12 Monaten in die Obhut der Kommunen abzuschieben. Das bisherige Benchmarking der 69 bestehenden Optierer, die nach SGB einer genauen statistischen Beobachtung unterliegen, weist hohe Sanktionsquoten gerade in Kommunen mit unterdurchschnittlicher Vermittlungsleistung in den ersten Arbeitsmarkt auf. Der Verdacht liegt nahe, dass Kommunen mit geringem Stellenangebot und vielen  Erwerbslosen geneigt sind, diese einfach aus Kostengründen zu sanktionieren. Es konnte bisher nirgendwo der Nachweis erbracht werden, dass hohe Sanktionsquoten zu mehr Vermittlungserfolgen führen. Offen bleibt weiterhin die Frage, wie 3,6 Mio. registrierte Arbeitslose (März 2010) auf  0,5 – 0.9 Mio. Stellen „vermittelt“ werden können.

Kennzeichen dieses vorgeblichen Systems des Forderns und Förderns ist neben seiner fortgesetzten Verletzung der Menschenwürde im Zuge von Strafen bis hin zu Wohnungsverlust und Aushungern seine ausgewiesene Erfolglosigkeit!

Gucken wir über unseren Münchner Tellerrand hinaus, sorgt die Option für eine regionale Aufteilung der Republik in kompetente, vermittlungsstarke Kommunen mit intaktem Arbeitsmarkt sowie am unteren Ende, den regionalen Schlusslichtern mit geringer Vermittlung, hohen Betroffenenzahlen und drastischem Sanktionsregime. Mit linken Vorstellungen von Solidarität bleibt ein solches Projekt ungleicher regionaler Konkurrenz unvereinbar. Wir lehnen es ebenso ab, wie wir einen Wettbewerb der Bundesländer um regionale Steueroasen durch personelles Unterbinden des Steuervollzugs oder landespolitische Bildungskonkurrenz nach Haushaltslage ablehnen.

Auch wenn die BfA über eine größere Kompetenz bei überregionaler Vermittlung verfügt, so sehen wir die Entwicklung der Agentur in den letzten fünf Jahren äußerst kritisch. Ihre Kernaufgaben der Qualifizierung und der Vermittlung leiden unter der fragwürdigen Ausrichtung auf betriebswirtschaftliche Methoden in den letzten fünf Jahren.

Der von der LINKEN geforderten Auf- und Ausbau eines öffentlichen und gemeinwirtschaftlichen Beschäftigungssektors, mit regulären, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen ist derzeit ohne Alternative.

Kreismitgliederversammlung gegen "Optionskommune"

Ein „Sonderparteitag“ der Münchner Linken – richtig Kreismitgliederversammlung – traf sich am 22.04.2010 zur Beratung über Hartz IV. Dabei ging es auf Antrag der Stadtrats-Linken vor allem um die Frage, ob München eine „Optionskommune“ werden soll, wie dies die CSU, Grüne und FDP fordern.
Optionskommune bedeutet, dass die gesamte Verantwortlichkeit für Hartz-IV-Empfänger auf die Kommune übergeht, während die Empfänger von Arbeitslosengeld weiterhin von der Agentur für Arbeit (früher Arbeitsamt) betreut werden.
 
„Hartz IV muss weg“
 
In einer Frage waren sich die Linken sofort einig: Hartz IV muss weg. Tatsächlich sind die angeblichen Ziele der sogenannten Hartz IV-Reform weitreichend verfehlt worden. Es gibt keinen Beleg dafür, dass durch diese „Reform“ wirksam und vor allem vermehrt Arbeitsplätze vermittelt oder gar beschaffen wurden. Aus dieser Sicht ist auch das Moto „fördern und fordern“ zu hinterfragen. Im März 2010 gab es 3,6 Mio. registrierte Arbeitslose (von der Dunkelziffer ganz zu schweigen), dem stehen 0,5-0,9 Mio. offene Arbeitsstelle gegenüber – rein rechnerisch ist es daher unmöglich der großen Mehrheit der Arbeitslosen Plätze zu vermitteln – weshalb auch Sanktionsmaßnahmen ebenso zynisch wie wenig hilfreich sind. „Arbeitsplätze schaffen ist keine Frage der Arbeitsmarktverwaltung, sondern Aufgabe der Wirtschaftspolitik“, stellt Michael Wendl, der neue Sprecher des Landesverband Bayern fest. Dass Menschen zur Arbeit gezwungen werden sollen, ist nach Meinung der Linken verfassungswidrig, gegen die Menschenrechte und angesichts der Fakten menschenverachtend.
Es gab ja auch die Möglichkeit, die Bundesverfassung zu ändern, um die bisherige Lösung der gemeinsamen Verwaltung in der ARGE weiter zu gewährleisten. Dies lehnen die Linken ab: „Damit würde Hartz IV ja geradezu grundgesetzlich abgesichert!“
 
Merkwürdige Zuständigkeitsveränderung

 
Im jetzt vom Bundesarbeitsministerium bekannt gewordenen Gesetzesvorschlag werden die Zuständigkeiten verändert. Bisher gab es 2 Zuständigkeiten: die Arbeitsagentur (Bundeszuständigkeit) und die kommunale Zuständigkeit (für die Unterkunft samt Nebenkosten). Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass die Vertragspartner das jeweilige Bundesland und die Kommune sein sollen. Gerade in Bayern sind die Kommunen bei solchen „Partnerschaften“ immer schlecht weggekommen. Zugleich steigt der Verdacht, dass die Zuständigkeit des Bundes für ALLE Arbeitslosen zunehmende verschleiert werden soll. Hier wird ein Problem nicht nur verschoben (und letztendlich die öffentlich wahrgenommene Verantwortlichkeit) sondern auch öffentlichkeitswirksam aus der Wahrnehmung der Menschen verdrängt.
 
Kommunalisierung = bessere Nähe am Menschen?

 
Der Charme der Kommunalisierung besteht zweifellos ind der Tatsache, dass die Betroffenen von Institutionen betreut werden, die „näher am Menschen“ sind. Doch gibt es auch wesentliche Nachteile: während München als „reiche“ Stadt sich (noch) besonders bemüht und etliches an zusätzlichem Geld in die Hand genommen hat, geht es den meisten Kommunen finanziell schlecht. In Bayern gibt es derzeit 2 Optionskommunen, in beiden ist die „Sanktionsquote“ besonders hoch – das nährt den Verdacht, dass die Sanktionen nicht Folge von Arbeitsverweigerung sind, sondern der Versuch, möglichst viele Zuwendungsempfänger durch Sanktionen aus der Unterstützung herauszudrängen. Die Tatsache, dass die Agentur in internen Papieren „Sanktionsquoten“ durchzudrücken versucht, unterstreicht dies noch. Auch München wird in Zukunft über weniger Geld verfügen können. Dies wirft die Frage auf, inwieweit sich München seine (freiwillige) Zuwendungen noch leisten kann. Zudem gibt es dann einen Flickenteppich bei der Unterstützung nach Hartz IV. Wie hoch die Hartz IV Leistungen für den einzelnen Betroffenen sind, ist künftig von dem Wohnort abhängig.
 
Arbeitsvermittlung bei Hartz IV-Empfängern verschlechtert
 
Nach wie vor wäre es der gesetzliche Auftrag, Hartz IV-Empängern möglichst in Arbeit zu vermitteln. Dazu ist eine Optionskommune überhaut nicht in der Lage. Es fehlt ihr das entsprechende Fachpersonal, aber was noch wesentlich bedenklicher stimmt: der Arbeitsplatzvermittlung ist zunehmend eine „mobile“ Angelegenheit, der freie Arbeitsplatz liegt nicht mehr unbedingt vor der Haustür und innerhalb der Grenzen einer Kommune. D.h. es bräuchte eine ungeheure Vernetzung der kommunalen Stellen (die bisher die Agentur leistet), neues Personal, neue Computer-Programme etc. etc.. Dies kostet Geld – viel Geld – das dann wieder bei der Betreuung der eigentlichen Geldempfänger fehlt.
 
Eindeutiger Entscheid
 
Die Kreismitgliederversammlung hat umfassend, vor allem sachlich, diskutiert. Gab es im Einzelnen auch unterschiedliche Sichtweisen, so kristallisierte sich sehr schnell eine gemeinsame Grundlinie heraus. Und so stand am Ende der Versammlung ein klarer Entscheid: bei nur 2 Enthaltungen stimmte die Versammlung einhellig dem Beschlussvorschlag zu:

DIE LINKE, Kreisverband München lehnt die Pläne der Stadtratsfraktionen von CSU, FDP und Die Grünen/Rosa Liste, München zur Optionskommune zu machen, ab!

Die 3 StadträtInnen der LINKEN werden diesen Beschluss in den Ratssitzungen vertreten und versuchen ihn durchzusetzten.

verantwortlich: Reinhard Peters, Mitglied im geschf. Vorstand im Kreisverband München DIE LINKE, zuständig für Öffentlichkeitsarbeit