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Namenskonvention der Dokumente

Erläuterung der Systematik von Dokumentnamen

Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG

Referat/AdressatIn

Kürzel

Referat/AdressatIn

BAU

Baureferat

DIR

Direktorium

EXT

sonstige

KLT

Kulturreferat

KOM

Kommunalreferat

KVR

Kreisverwaltungsref.

OBM

Oberbürgermeister

PLA

Referat für Stadtplanung und Bebauung

POR

Personal- und Organisationsreferat

RAW

Referat für Arbeit und Wirtschaft

RGU

Referat für Umwelt und Gesundheit

SCH

Schul- und Kultusreferat

SOZ

Sozialreferat

SKA

Stadtkämmerei (Finanzen)

AutorIn

Kürzel

Name

Funktion

BW

Brigitte Wolf

Stadträtin

DH

Dagmar Henn

Stadträtin

OA

Orhan Akman

Stadtrat

MF

Martin Fochler

Mitarbeiter

MS

Mario Simeunovic

Mitarbeiter

TK

Tino Krense

Mitarbeiter

14. Oktober 2009

Werden im SGB fortgesetzt rechtswidrige Bescheide trotz Kenntnis der Rechtslage erstellt?

München, den 14.10.2009

Anfrage: Werden im SGB fortgesetzt rechtswidrige Bescheide trotz Kenntnis der Rechtslage erstellt?

DIE LINKE im Stadtrat München hat davon Kenntnis erhalten, dass Empfängern von Grundsicherung Kosten für Warmwasserbereitung (Wwb) von den Kosten der Unterkunft abgezogen werden, die die Höhe der Pauschale für Wwb im Regelsatz übersteigen, obwohl keine Berechnung auf Grundlage einer individuellen Verbrauchserfassung erfolgte. Empfänger erhalten aktuell Bescheide, deren Berechnungsgrundlage bereits im Jahr 2008 als rechtsfehlerhaft anerkannt wurde. In den Antwortschreiben auf drei Stadtratsanfragen (StR Henn am 25.05.2009, StR Benker am 13.08.2009, StR. Offmann am 10.09.2009) gibt das Sozialreferat zu erkennen, dass es die Anforderungen des Bundessozialgerichts an die individuelle Anrechnung von Warmwasserverbrauchskosten bei Grundsicherungsempfängern verstanden hat.

Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:

  1. Wenn trotz fehlender individueller Messung/Erfassung des Warmwasserverbrauchs Leistungsempfängern dennoch höhere Kosten als in der Pauschale vorgesehen in Abzug gebracht werden, handelt es sich dann um vereinzeltes Versagen von Sachbearbeitern?
  2. Wenn Sachbearbeiter auf Nachfrage erklären, eine Berechnung des tatsächlichen Verbrauchs läge vor, wenn die Kosten nach einem Quadratmeteranteil der Wohnfläche berechnet würden und die Zulässigkeit dieser Berechnung bestätigen, da hierzu eine eingehende Rücksprache mit der Fachberatung der ARGE erfolgt wäre, ist dann die Fachberatung mangelhaft informiert?
  3. Oder wird das Urteil des Bundessozialgerichts vom 27.2.2008 (AZ: B 14/11b AS 15/07 R) systematisch bzw. vorsätzlich nicht in die Praxis umgesetzt?
  4. War das o.g. Urteil des Bundessozialgerichts Gegenstand der Information von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialbürgerhäuser? Falls nein, warum nicht?

Dagmar Henn    
Stadträtin DIE LINKE.