Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG
Referat/AdressatIn | |
Kürzel | Referat/AdressatIn |
BAU | Baureferat |
DIR | Direktorium |
EXT | sonstige |
KLT | Kulturreferat |
KOM | Kommunalreferat |
KVR | Kreisverwaltungsref. |
OBM | Oberbürgermeister |
PLA | Referat für Stadtplanung und Bebauung |
POR | Personal- und Organisationsreferat |
RAW | Referat für Arbeit und Wirtschaft |
RGU | Referat für Umwelt und Gesundheit |
SCH | Schul- und Kultusreferat |
SOZ | Sozialreferat |
SKA | Stadtkämmerei (Finanzen) |
AutorIn | ||
Kürzel | Name | Funktion |
BW | Brigitte Wolf | Stadträtin |
DH | Dagmar Henn | Stadträtin |
OA | Orhan Akman | Stadtrat |
MF | Martin Fochler | Mitarbeiter |
MS | Mario Simeunovic | Mitarbeiter |
TK | Tino Krense | Mitarbeiter |
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Antrag Nr. 08-14 / A 00997 von DIE LINKE vom 10.08.2009
Bei Verkauf der GBW Einführung von Erhaltungssatzungen prüfen
An DIE LINKE Frau Stadträtin Brigitte Wolf Rathaus
Sehr geehrte Frau Wolf,
am 10.08.2009 haben Sie den o.g. Antrag gestellt, der dem Planungsreferat zur geschäftsordnungsgemäßen Erledigung zugeleitet wurde.
Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung sollen negative städtebauliche Folgewirkungen von Aufwertungsund Verdrängungsprozessen vermindern. Negative Folgen durch eine Änderung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung sind dann zu befürchten, wenn in einem aufwertungsverdächtigen Gebiet ein größerer Anteil der Bevölkerung potenziell als verdrängungsgefährdet anzusehen ist. Der Erlass von Erhaltungssatzungen erfordert deshalb zunächst umfangreiche Untersuchungen und Erhebungen, und zwar hinsichtlich eines möglichen Aufwertungspotenzials auf der einen Seite und eines möglichen Verdrängungspotenzials andererseits.
Diese Untersuchungen sind sehr aufwändig und zeitintensiv, so dass eine abschließende Würdigung Ihres Antrages innerhalb der in § 60 Abs. 2 GeschO vorgeschriebenen 3-Monats-Frist nicht möglich sein wird.
Das Planungsreferat bittet deshalb um Fristverlängerung zur geschäftsordnungsgemäßen Erledigung Ihres Antrages und um Verständnis, dass wir auf Grund der umfangreichen Untersuchungen auch noch keine verbindliche Aussage darüber treffen können, bis wann eine entsprechende Beschlussvorlage dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vorgelegt werden kann. Selbstverständlich sind wir bemüht und auch daran interessiert, Ihren Antrag möglichst umgehend zu erledigen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. (i) Elisabeth Merk Stadtbaurätin