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Namenskonvention der Dokumente

Erläuterung der Systematik von Dokumentnamen

Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG

Referat/AdressatIn

Kürzel

Referat/AdressatIn

BAU

Baureferat

DIR

Direktorium

EXT

sonstige

KLT

Kulturreferat

KOM

Kommunalreferat

KVR

Kreisverwaltungsref.

OBM

Oberbürgermeister

PLA

Referat für Stadtplanung und Bebauung

POR

Personal- und Organisationsreferat

RAW

Referat für Arbeit und Wirtschaft

RGU

Referat für Umwelt und Gesundheit

SCH

Schul- und Kultusreferat

SOZ

Sozialreferat

SKA

Stadtkämmerei (Finanzen)

AutorIn

Kürzel

Name

Funktion

BW

Brigitte Wolf

Stadträtin

DH

Dagmar Henn

Stadträtin

OA

Orhan Akman

Stadtrat

MF

Martin Fochler

Mitarbeiter

MS

Mario Simeunovic

Mitarbeiter

TK

Tino Krense

Mitarbeiter

7. Oktober 2009

Bei Verkauf der GBW Einführung von Erhaltungssatzungen prüfen

Referat für Stadtplanung und Bauordnung

Antrag Nr. 08-14 / A 00997 von DIE LINKE vom 10.08.2009
Bei Verkauf der GBW Einführung von Erhaltungssatzungen prüfen

An DIE LINKE Frau Stadträtin Brigitte Wolf Rathaus
Sehr geehrte Frau Wolf,
am 10.08.2009 haben Sie den o.g. Antrag gestellt, der dem Planungsreferat zur geschäftsordnungsgemäßen Erledigung zugeleitet wurde.

Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung sollen negative städtebauliche Folgewirkungen von Aufwertungsund Verdrängungsprozessen vermindern. Negative Folgen durch eine Änderung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung sind dann zu befürchten, wenn in einem aufwertungsverdächtigen Gebiet ein größerer Anteil der Bevölkerung potenziell als verdrängungsgefährdet anzusehen ist. Der Erlass von Erhaltungssatzungen erfordert deshalb zunächst umfangreiche Untersuchungen und Erhebungen, und zwar hinsichtlich eines möglichen Aufwertungspotenzials auf der einen Seite und eines möglichen Verdrängungspotenzials andererseits.
Diese Untersuchungen sind sehr aufwändig und zeitintensiv, so dass eine abschließende Würdigung Ihres Antrages innerhalb der in § 60 Abs. 2 GeschO vorgeschriebenen 3-Monats-Frist nicht möglich sein wird.
Das Planungsreferat bittet deshalb um Fristverlängerung zur geschäftsordnungsgemäßen Erledigung Ihres Antrages und um Verständnis, dass wir auf Grund der umfangreichen Untersuchungen auch noch keine verbindliche Aussage darüber treffen können, bis wann eine entsprechende Beschlussvorlage dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vorgelegt werden kann. Selbstverständlich sind wir bemüht und auch daran interessiert, Ihren Antrag möglichst umgehend zu erledigen.

Mit freundlichen Grüßen
Prof.  Dr. (i) Elisabeth Merk Stadtbaurätin

 


Der Antrag der LINKEN im RIS