Zurück zur Startseite

Suchwort:

Namenskonvention der Dokumente

Erläuterung der Systematik von Dokumentnamen

Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG

Referat/AdressatIn

Kürzel

Referat/AdressatIn

BAU

Baureferat

DIR

Direktorium

EXT

sonstige

KLT

Kulturreferat

KOM

Kommunalreferat

KVR

Kreisverwaltungsref.

OBM

Oberbürgermeister

PLA

Referat für Stadtplanung und Bebauung

POR

Personal- und Organisationsreferat

RAW

Referat für Arbeit und Wirtschaft

RGU

Referat für Umwelt und Gesundheit

SCH

Schul- und Kultusreferat

SOZ

Sozialreferat

SKA

Stadtkämmerei (Finanzen)

AutorIn

Kürzel

Name

Funktion

BW

Brigitte Wolf

Stadträtin

DH

Dagmar Henn

Stadträtin

OA

Orhan Akman

Stadtrat

MF

Martin Fochler

Mitarbeiter

MS

Mario Simeunovic

Mitarbeiter

TK

Tino Krense

Mitarbeiter

8. Mai 2009

Stellungnahme zum Streitfall „Sumpflegende“ von Paul Klee: Stadt München muss sich mit den Nachkommen verständigen

Mit der Entwicklung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen werden Rechtspositionen fraglich, die auf den Traditionen einzelner Staaten beruhen. Im Kern geht es dabei um die legitimen Arten des Erwerbens. Gebilligt, geschützt und reguliert wird der Erwerb durch Vertrag. Geächtet wird das einseitige Nehmen, der Raub, die internationale Rechtsgemeinschaft leistet den Geschädigten Beistand. International wirkendes Recht hat vielfältige Möglichkeiten zur Durchsetzung. Selbst wenn Staaten in ihrem Machtbereich die Legitimität räuberischen Erwerbs anerkennen, folgt aus der internationalen Ächtung eine Behinderung der internationalen Beziehungen. Dies beginnt mit der Rufschädigung des Standorts und kann damit enden, dass die Verantwortlichen nicht mehr zu internationalen Kongressen oder ins Ausland reisen können.

Auch die Stadt München, die das Bild in Gemeinschaft mit der Gabriele Münter und Johannes Eichner – Stiftung besitzt, kann nicht abstreiten, dass an der Erwerbsgeschichte der „Sumpflegende“ Unrecht und Gewalttat klebt. Die Ausstellung des Bildes wird dadurch doppeldeutig. Neben der bildhaften Äußerung des Künstlers wird gezeigt, wie Nazideutschland kulturelle Beiträge und Eigentum von jüdischen Mitbürgern und Migranten vernichten oder auch an sich reißen konnte, sei es um seine Macht zur Vernichtung zu demonstrieren, sei es, um sich im Besitz solcher Gegenstände seines Sieges zu brüsten.

Die Stadt München hat das Bildwerk durch Vertrag erworben und, wie es glaubwürdig heißt, zum damaligen Marktpreis bezahlt. Die Stadt beabsichtigte damit eine Würdigung jener durch die Nazis verfemten Kunst. Gleichwohl steckt in diesem positiv gemeinten Akt ein Stück Missachtung von Geschädigten und Opfern des Nazi-Regimes, das jetzt, nachdem sich das Rechtsgefühl der Weltgesellschaft weiter entwickelt hat, hervortritt.

Die Stadt München würde bei diesem Sachstand mit einem künftigen Ausstellen des Werks ihre Missachtung gegenüber zivilisatorischen Entwicklungen dokumentieren, sie würde die von ihr kultivierte Kritik an den Taten des Naziregimes entwerten. Was ließe sich zum Beispiel einer Schulklasse vor diesem Bild sagen? Wie will man die Verurteilung der Taten des Naziregimes mit einem Recht auf ungestörten Genuss von Gütern der damals Beraubten zusammenbringen? Vielleicht mit einem Augenzwinkern? Die Süddeutsche Zeitung vom 8.5.2009 bringt dieses Problem mit der von ihr gewählten Überschrift „Raubkunst im Lehnbachhaus?“ auf den Punkt. Durch die  falsche Behandlung dieses Problems ist es so weit gekommen, dass bereits eine weitere Ausstellung des Bildes zum Skandal wird. So könnte man es z.B. kaum noch ins Ausland verleihen, weil die Gefahr einer Beschlagnahme nicht von der Hand zu weisen ist.

Die Stadt München muss sich aus der mit Gewalttat und Naziverbrechen verbundenen Erwerbsgeschichte dieses Bildes lösen. Sie darf in der Öffentlichkeit nicht als der dreiste Inhaber eines offensichtlich fraglichen Rechts erscheinen.

Die Stadtratsmehrheit lehnt es gegenwärtig ab, mit den Nachkommen der Geschädigten Verhandlungen mit dem Ziel einer gütlichen Verständigung einzuleiten. Diese werden gezwungen, vor Gericht zu ziehen. Weil es einen Kontext der politischen Moral gibt, hat ihr Anliegen Rückhalt in der internationalen öffentlichen Meinung. Obwohl bereits ein erheblicher Schaden für das Ansehen der Stadt eingetreten ist, ist es nicht zu spät. Die Stadt kann und muss in Verhandlungen mit den Nachkommen der Geschädigten eintreten, um eine Verständigung herbei zu führen.

Brigitte Wolf
Stadträtin der LINKEN 

 


Der Text als PDF