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Namenskonvention der Dokumente

Erläuterung der Systematik von Dokumentnamen

Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG

Referat/AdressatIn

Kürzel

Referat/AdressatIn

BAU

Baureferat

DIR

Direktorium

EXT

sonstige

KLT

Kulturreferat

KOM

Kommunalreferat

KVR

Kreisverwaltungsref.

OBM

Oberbürgermeister

PLA

Referat für Stadtplanung und Bebauung

POR

Personal- und Organisationsreferat

RAW

Referat für Arbeit und Wirtschaft

RGU

Referat für Umwelt und Gesundheit

SCH

Schul- und Kultusreferat

SOZ

Sozialreferat

SKA

Stadtkämmerei (Finanzen)

AutorIn

Kürzel

Name

Funktion

BW

Brigitte Wolf

Stadträtin

DH

Dagmar Henn

Stadträtin

OA

Orhan Akman

Stadtrat

MF

Martin Fochler

Mitarbeiter

MS

Mario Simeunovic

Mitarbeiter

TK

Tino Krense

Mitarbeiter

6. Mai 2009

Stadtrat Akman gegen leistungsorientierte Bezahlung

München, 6.5.2009

Änderungsantrag zum TOP: Dienstvereinbarung zur Leistungsorientierter Bezahlung bei LHM DV-LoB ändern und auf sogenannte leistungsorientierte Bezahlung bei der LHM in Zukunft verzichten

Der Stadtrat möge beschließen:
Der Antrag des Referenten wird durch folgenden Beschluss ersetzt:

  1. Der Änderung der Dienstvereinbarung nach den Eckpunkten der Optimierung wird nicht zugestimmt. Die Verwaltung und die Landeshauptstadt München (LHM) als Arbeitgeberin werden beauftragt, unverzüglich mit dem Gesamtpersonalrat der LHM Verhandlungen darüber aufzunehmen, wie die für die Maßnahmen nach Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung (DV-LoB) vorgesehenen Mittel (§ 8 LoB) allen Beschäftigten der LHM zugute kommen können.
  2. Um diese Verhandlungen nicht vorweg zu nehmen, wird die vorliegende DV-LoB bis zum 30.6.2009 befristet. Dazu wird mit dem Gesamtpersonalrat (nach-)verhandelt, den § 14 Abs. 3 Sätze 1 bis 3 DV-LoB zu streichen und durch die genannte Befristung zu ersetzen.
  3. Da die Bezugsleistungen und die Leistungsbewertungen, die auch der LoB zugrunde liegen, im Grunde immer subjektiv sind und damit zwangsläufig Ungerechtigkeiten und Demotivation fördern, verzichtet die LHM in Zukunft auf eine sogenannte leistungsorientierte Bezahlung.
  4. Die LHM setzt sich dafür ein, dass wie nunmehr im Länderbereich (TVL) der § 18 (leistungsorientierte Bezahlung) auch im TVöD gestrichen wird und die dafür zur Verfügung stehenden Mittel zur Erhöhung der Grundeinkommen verwendet werden.
  5. Dem Stadtrat werden die Verhandlungsergebnisse mit dem GPR unverzüglich berichtet.

Begründung: Die LHM als Arbeitgeberin hat mit dem Gesamtpersonalrat (GPR) eine Dienstvereinbarung zur LoB nach § 18 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) abgeschlossen. Die DV-LoB trat am 18.4.2007 in Kraft und kann erstmals von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von 12 Monaten erstmals mit Ablauf 30.6.2009 gekündigt werden.

Gemäß der DV-LoB erhielten im Jahr 2007 8.416 (32%) der Beschäftigten der LHM eine Leistungsprämie, im Jahr 2008 waren 8.944 (34 %) Beschäftigte. D.h. zwei Drittel der Beschäftigten der LHM entsprachen nicht den Anforderungen, die für eine sogenannte Leistungsprämie gefordert wurden. Oder anders betrachtet: Zwei von drei Beschäftigen waren durch Geld nicht zu motivieren, eine über die nach Arbeitsvertrag geschuldete Leistung zu erbringen. Dies bestätigt erneut die zahlreichen arbeitswissenschaftlichen Studien, die nachweisen, das Geld kein Motivator sondern ein Demotivator ist. Zum gleichen Ergebnis kam 2005 auch die OECD Studie über leistungsorientierte Bezahlung bei Staatsbediensteten in verschiedenen europäischen Staaten. Nur für eine Minderheit stelle Geld einen Anreiz dar und überdies erweise sich die Umsetzung von leistungsorientierter Bezahlung als komplex und schwierig, nicht zuletzt weil eine Leistungsbewertung im öffentlichen Dienst von Natur aus schwierig sei. Wir meinen, sie ist unmöglich, erhebt man hier den Anspruch der Objektivität – oder wer ist in der Lage die Normalleistung und damit die Bezugsleistung objektiv zu definieren? 

Das demotivierende Potential der sogenannten leistungsorientierten Bezahlung zeigt sich auch an den Ergebnissen der Mitarbeiterbefragung aus 2008. Demnach ist eine große Mehrheit der Beschäftigten mit der LoB mehr als unzufrieden. Laut der Befragung stufen 26% der Beschäftigten die LoB als „schlecht“ ein, 38,8 % der befragten Beschäftigten sagen sogar, dass die LoB „sehr schlecht“. Lediglich 10,2 % der Beschäftigten werten die LoB als „gut“ bzw. „sehr gut“. Somit ist davon auszugehen, dass mit der sogenannten leistungsorientierten Bezahlung genau das Gegenteil von dem erreicht wird, was laut Präambel der DV-LoB angestrebt wird, nämlich u.a. „(...) die Motivation und die Eigenverantwortung der Beschäftigten zu stärken“.

Die Arbeitgeber auf Länderebene haben das destruktive Potential sogenannter leistungsorientierter Bezahlung offensichtlich erkannt und die Ablehnung durch die Beschäftigten respektiert. Daher waren sie in der letzten Tarifrunde bereit den § 18 TVL und damit die leistungsorientierte Bezahlung zu streichen.

Es stünde der LHM gut an, den Willen der Beschäftigten zu respektieren und auch die jahrzehntelangen (negativen) Erfahrungen mit sogenannter leistungsorientierter Bezahlung sowie die Erkenntnisse der Arbeitswissenschaften zur Kenntnis zu nehmen und die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. Ein positives Menschenbild ist Grundlage erfolgreicher Personalpolitik – eines dass zunächst davon ausgeht, dass die Beschäftigten im Grunde motiviert sind, und dass es gilt, durch die Gestaltung guter Arbeit und das Führungsverhalten Demotivierung zu vermeiden. Statt latente und manifeste Konflikte und Demotivation in Folge von LoB ausgleichen zu müssen, sollte die Kraft darauf verwandt werden Arbeits- und Entgeltbedingungen zu schaffen, die von den Beschäftigten als gut erlebt werden und damit die Identifikation mit ihrer Arbeit und damit auch ihre Motivation stärken.

Orhan Akman        
Stadtrat der LINKEN.


Stichwort: 090506_POR_OA_AenderungsantragDV-LoB