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Namenskonvention der Dokumente

Erläuterung der Systematik von Dokumentnamen

Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG

Referat/AdressatIn

Kürzel

Referat/AdressatIn

BAU

Baureferat

DIR

Direktorium

EXT

sonstige

KLT

Kulturreferat

KOM

Kommunalreferat

KVR

Kreisverwaltungsref.

OBM

Oberbürgermeister

PLA

Referat für Stadtplanung und Bebauung

POR

Personal- und Organisationsreferat

RAW

Referat für Arbeit und Wirtschaft

RGU

Referat für Umwelt und Gesundheit

SCH

Schul- und Kultusreferat

SOZ

Sozialreferat

SKA

Stadtkämmerei (Finanzen)

AutorIn

Kürzel

Name

Funktion

BW

Brigitte Wolf

Stadträtin

DH

Dagmar Henn

Stadträtin

OA

Orhan Akman

Stadtrat

MF

Martin Fochler

Mitarbeiter

MS

Mario Simeunovic

Mitarbeiter

TK

Tino Krense

Mitarbeiter

11. März 2009

Welche Befugnisse hat das Wachpersonal in den Münchner U-Bahnen?

München, 11.3.2009

Anfrage: Befugnisse des U-Bahnwachpersonals

Auf eine Anfrage von Stadtrat Herrn Siegfried Benker zur Ausrüstung der U-Bahn-Wache mit Schusswaffen führte der Wirtschaftsreferent Dr. Reinhard Wieczorek in seiner Antwort vom 29.09.2004 als Grund hierfür an, dass die Ausrüstung der U-Bahn-Wache erheblich zur Abschreckung und Erhaltung des hohen Sicherheitsniveaus in der U-Bahn beiträgt. Herr Dr. Wieczorek bezog sich in seiner Antwort auf eine Stellungnahme der Stadtwerke München GmbH, der S-Bahn München GmbH und des Polizeipräsidiums.

Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:

  1. Wie stellt sich das Referat für Arbeit und Wirtschaft zu dieser Position und wie wird das Tragen von Schusswaffen der U-Bahn-Wache heute eingeschätzt?
  2. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht das Tragen dieser Schusswaffen?
  3. Sind die Schusswaffen mit echter Munition ausgestattet?
  4. In welchen Fällen darf das Personal der U-Bahnwache von den Schusswaffen Gebrauch machen? Wie wird dabei die Gefährdung unbeteiligter Menschen ausgeschlossen?
  5. Wie wirkt sich das Tragen von Schusswaffen der U-Bahn-Wache auf das subjektive Sicherheitsgefühl der Fahrgäste aus?
  6. Welche Belege gibt es dafür, dass das Tragen von Schusswaffen die objektive Sicherheit in der U-Bahn erhöht? Gibt es Vergleiche mit anderen Großstädten, in denen der Bewachungsdienst in U-Bahnen keine Schusswaffen trägt?

Begründung:
Anfang Februar 2009 hat die MVG mit politischer Unterstützung der Rathausparteien SPD, CSU und ödp in den Anlagen und Fahrzeugen der MVG ein generelles Alkoholverbot eingeführt. Als Grund für das Alkoholverbot wurde seitens der MVG-Geschäftsleitung „die subjektive Wahrnehmung des Sicherheitsgefühls“ dargestellt. Objektiv sei München zwar eine sichere Stadt und auch in der U-Bahn sei die Sicherheitslage relativ gut, dennoch würden Fahrgäste subjektiv zum Teil eine andere Wahrnehmung haben, so die MVG-Geschäftsleitung.

Es stellt sich hier die Frage, welchen Einfluss die Ausstattung des U-Bahnwachpersonals mit Schusswaffen sowohl auf die objektive Sicherheit als auch auf das subjektive Sicherheitsgefühl der Fahrgäste hat und ob nicht gerade durch die Präsenz von bewaffneten U-Bahnwachen der Eindruck erweckt wird, die Münchner U-Bahn sei ein gefährlicher Ort, der mit Waffen beschützt werden muss.

Orhan Akman
Stadtrat der LINKEN.


Stichwort: 090311_RAW_OA_Anfrage_BefugnisseU-Bahnwache