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Namenskonvention der Dokumente

Erläuterung der Systematik von Dokumentnamen

Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG

Referat/AdressatIn

Kürzel

Referat/AdressatIn

BAU

Baureferat

DIR

Direktorium

EXT

sonstige

KLT

Kulturreferat

KOM

Kommunalreferat

KVR

Kreisverwaltungsref.

OBM

Oberbürgermeister

PLA

Referat für Stadtplanung und Bebauung

POR

Personal- und Organisationsreferat

RAW

Referat für Arbeit und Wirtschaft

RGU

Referat für Umwelt und Gesundheit

SCH

Schul- und Kultusreferat

SOZ

Sozialreferat

SKA

Stadtkämmerei (Finanzen)

AutorIn

Kürzel

Name

Funktion

BW

Brigitte Wolf

Stadträtin

DH

Dagmar Henn

Stadträtin

OA

Orhan Akman

Stadtrat

MF

Martin Fochler

Mitarbeiter

MS

Mario Simeunovic

Mitarbeiter

TK

Tino Krense

Mitarbeiter

1. Juli 2009

Transparenz beim ALG II – Fachanweisungen für die Kosten der Unterkunft veröffentlichen!

München, den 01.07.09
Antrag: Transparenz beim ALG II – Fachanweisungen für die Kosten der Unterkunft veröffentlichen!

Der Stadtrat möge beschließen:
Die Fachanweisungen, die der Bearbeitung der Kosten der Unterkunft im Bereich des SGB II sowie des SGB XII zu Grunde liegen, werden in ihrer aktuellen Version veröffentlicht und auf der Homepage des Sozialreferats zugänglich gemacht.

Begründung:
Informationsfreiheit ist eines der Grundrechte, die Bürgerinnen und Bürger ihrer Verwaltung gegenüber haben. So sieht das zumindest die EU, und so haben das viele deutsche Bundesländer in Form eigener Informationsfreiheitsgesetze längst nachvollzogen. Auf Grundlage dieser Gesetze sind auch die Vorschriften zu den Kosten der Unterkunft z.B. in Hamburg und Berlin öffentlich und über das Internet jedermann/frau zugänglich. Bayern hat bis heute kein entsprechendes Gesetz; das sollte die Stadt München aber nicht davon abhalten, eine größere Transparenz anzustreben. Ohnehin stellt sich die Frage, ob nicht zumindest die ARGE als Bund/Land-Mischverwaltung an das Bundesinformationsfreiheitsgesetz gebunden, also verpflichtet ist, ihre Verwaltungsvorschriften zu veröffentlichen.

Vorschriften, welche Personenkreise z.B. unter welchen Voraussetzungen in einer teureren Wohnung verbleiben können, würden für die Betroffenen selbst, aber auch für die Beratungsstellen nachvollziehbar. Erst unter dieser Voraussetzung ist eine paßgenaue Beratung und Unterstützung Betroffener tatsächlich möglich und Risiken wie Mietschulden oder drohende Obdachlosigkeit könnten frühzeitig unterbunden werden. Da die Zahl der ALG II-Bezieher schon jetzt in Folge der Kurzarbeit stark ansteigt und in den kommenden Monaten noch weiter zunehmen dürfte, wäre es für alle am Verfahren Beteiligten hilfreich, so viel Information wie möglich vorab zugänglich zu machen.

Durch eine Veröffentlichung würden sich zudem manche Widerspruchsverfahren erübrigen. Dadurch würde auch eine fristgerechte Bearbeitung von Widersprüchen sichergestellt (3 Monate), die nach jüngsten Angaben des Sozialreferats zur Zeit durchschnittlich 3,3 Monate benötigt.

Initiatorin:
Dagmar Henn    
Stadträtin DIE LINKE.


Stichwort: 090701_SOZ_DH_Antrag Fachanweisung_KdU