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Namenskonvention der Dokumente

Erläuterung der Systematik von Dokumentnamen

Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG

Referat/AdressatIn

Kürzel

Referat/AdressatIn

BAU

Baureferat

DIR

Direktorium

EXT

sonstige

KLT

Kulturreferat

KOM

Kommunalreferat

KVR

Kreisverwaltungsref.

OBM

Oberbürgermeister

PLA

Referat für Stadtplanung und Bebauung

POR

Personal- und Organisationsreferat

RAW

Referat für Arbeit und Wirtschaft

RGU

Referat für Umwelt und Gesundheit

SCH

Schul- und Kultusreferat

SOZ

Sozialreferat

SKA

Stadtkämmerei (Finanzen)

AutorIn

Kürzel

Name

Funktion

BW

Brigitte Wolf

Stadträtin

DH

Dagmar Henn

Stadträtin

OA

Orhan Akman

Stadtrat

MF

Martin Fochler

Mitarbeiter

MS

Mario Simeunovic

Mitarbeiter

TK

Tino Krense

Mitarbeiter

9. Januar 2009

Stadionfreikarten, Kontrollpflicht

Anfrage: Welche „Kontrollpflichten“ hat der ehrenamtliche Stadtrat? Erbpachterhöhung möglich bei Rückgabe der Stadionkarten?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Ihre Antwort auf unsere Anfrage „Vergünstigungen für Stadtratsmitglieder“ ist nicht zufriedenstellend, weder für uns, noch für die Öffentlichkeit.

Ich bitte deshalb um die Beantwortung folgender weitergehender Fragen:

 1) In Ihrer Antwort wird dargelegt, dass „der Besuch des Stadions regelmäßig zur Wahrnehmung der Kontrollpflichten zählt“, weswegen es sich bei der Überlassung der Stadionkarten nicht um einen zu versteuernden geldwerten Vorteil handele.
Auf welcher gesetzlichen bzw. rechtlichen Grundlage beruht diese „Kontrollpflicht“? Ist es richtig, dass in der Geschäftsordnung des Stadtrates von Kontrollpflichten nicht die Rede ist?

2) Welche konkreten Pflichten für ehrenamtliche Stadträte und Stadträtinnen sind aus dieser „Kontrollpflicht“ abzuleiten? Ich bitte um eine vollständige Aufzählung oder wenigstens eine Reihe beispielhafter Ausführungen.

3) Wann und auf welche Weise werden die ehrenamtlichen Stadträte auf derartige Pflichten hingewiesen? Was geschieht, wenn Stadträte und Stadträtinnen ihrer Kontrollpflicht nicht nachkommen?

4) Sind die Kosten, die Stadträten entstehen, weil sie am städtischen Leben teilnehmen, nicht durch die relativ hohe Aufwandsentschädigung als abgedeckt zu betrachten? Zumal ja die fachlich zuständigen Stadträtinnen und Stadträte zu besonderen Ereignissen (Premieren, Ausstellungseröffnungen, Richtfesten, etc.) sowieso gesondert eingeladen werden. Ist es denn wirklich erforderlich, die Fiktion eines Stadtrates / einer Stadträtin aufzurichten, der/die immer im Dienst ist? Sei es bei einem Fußballspiel, dem Besuch von Schwimmbad oder Sauna, oder eines Museums?

5) Wäre es nicht an der Zeit, diese Art feudaler, vordemokratischer Privilegierung abzuschaffen? Es gibt zwei mögliche, rechtlich unangreifbare Lösungen: Entweder die verschiedenen Privilegien (insbesondere die Stadionkarten und die freien Eintritte) werden abgeschafft, oder sie werden wie das Jobticket im MVV als geldwerter Vorteil versteuert.

6) Die Stadionkarten, die die Stadt erhält, haben laut Münchner Merkur einen Wert von ca. 100.000,- Euro. Dies ist prozentual gesehen ein hoher Anteil im Vergleicht zur vereinbarten Erbpacht. Sehen Sie Nachverhandlungsmöglichkeiten mit der Stadion GmbH, bei Freigabe eines Großteils dieser Dauerkarten die Erbpacht für das Stadion entsprechend zu erhöhen? Dann wäre es immerhin möglich, diese zusätzlichen Einnahmen tatsächlich sozialen Zwecken zu widmen.

Brigitte Wolf
Stadträtin der LINKEN.

Der Antrag im Original

 


Der Vorgang im RatsInformationsSystem RIS