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Namenskonvention der Dokumente

Erläuterung der Systematik von Dokumentnamen

Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG

Referat/AdressatIn

Kürzel

Referat/AdressatIn

BAU

Baureferat

DIR

Direktorium

EXT

sonstige

KLT

Kulturreferat

KOM

Kommunalreferat

KVR

Kreisverwaltungsref.

OBM

Oberbürgermeister

PLA

Referat für Stadtplanung und Bebauung

POR

Personal- und Organisationsreferat

RAW

Referat für Arbeit und Wirtschaft

RGU

Referat für Umwelt und Gesundheit

SCH

Schul- und Kultusreferat

SOZ

Sozialreferat

SKA

Stadtkämmerei (Finanzen)

AutorIn

Kürzel

Name

Funktion

BW

Brigitte Wolf

Stadträtin

DH

Dagmar Henn

Stadträtin

OA

Orhan Akman

Stadtrat

MF

Martin Fochler

Mitarbeiter

MS

Mario Simeunovic

Mitarbeiter

TK

Tino Krense

Mitarbeiter

28. Januar 2009

Antrag zur Optimierung der Stiftungsverwaltung

München, den 28.01.09

 

Antrag: Stiftungsverwaltung optimieren

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. vorhandene Richtlinien zur Bearbeitung von Stiftungsfällen zu überprüfen bzw., so nicht vorhanden, zu entwickeln und dem Stadtrat vorzulegen. Besonderes Augenmerk soll dabei auf die Prüfung der rechtlichen und finanziellen Unterlagen sowie auf die Nutzung der Frist zur Annahme einer Erbschaft gelegt werden.
  2. zu prüfen, ob die Stiftungsverwaltung für die anfallenden Problemstellungen personell ausreichend ausgestattet ist und das Ergebnis dem Stadtrat darzulegen.

Begründung:

Die Stiftungsverwaltung der Landeshauptstadt München hat in den vergangenen Jahren äußerst erfolgreich um Stifterinnen und Stifter geworben. Dadurch hat sich allerdings auch die Zahl der zu bearbeitenden Fälle erhöht. Im Zuge der Finanzkrise ergeben sich zudem regelmäßig neue Fragestellungen.

Der Umgang mit einer steigenden Zahl komplexer Fälle bedarf klarer Richtlinien. Im Interesse der Stadt sollte es dabei geboten sein, die gesetzlich vorgesehene Frist zur Entscheidung über Annahme oder Ablehnung einer Erbschaft für die erforderlichen Prüfungen zu nutzen. Auch Verfahrensweise und Tiefe der Prüfung sollten entsprechend festgelegt sein.

In jüngster Zeit wurde mit rechtlichen Problemen eine externe Kanzlei beauftragt. Das mag auf den ersten Blick günstiger erscheinen. Allerdings kommt es bei einer rechtlichen Prüfung im Zusammenhang mit anzunehmenden oder evtl. abzulehnenden Erbschaften oftmals auf gründliche und dennoch schnelle Prüfung des Sachverhaltes an. Es wäre also zu überprüfen, ob die Stadt mit eigenem, bei der Stiftungsverwaltung angesiedeltem juristischem Personal (insbesondere hinsichtlich der Begrenzung vorhandener Risiken) nicht besser beraten wäre. Ähnliches gilt auch für Personal, das nötige Buchprüfungen durchführen könnte.

Da die erfolgreiche Arbeit der Stiftungsverwaltung für die Stadt äußerst vorteilhaft ist, eine Unterbesetzung wie auch eine eventuell ungenaue Verfahrensregelung aber Risiken birgt, wäre es auch im Interesse einer sparsamen Haushaltsführung, für eine optimale Ausstattung der Stiftungsverwaltung zu sorgen.

Dagmar Henn
Stadträtin DIE LINKE.


Stichwort: 090128_SOZ_DH_Antrag_Pruefung_Stiftungsverwaltung