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Namenskonvention der Dokumente

Erläuterung der Systematik von Dokumentnamen

Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG

Referat/AdressatIn

Kürzel

Referat/AdressatIn

BAU

Baureferat

DIR

Direktorium

EXT

sonstige

KLT

Kulturreferat

KOM

Kommunalreferat

KVR

Kreisverwaltungsref.

OBM

Oberbürgermeister

PLA

Referat für Stadtplanung und Bebauung

POR

Personal- und Organisationsreferat

RAW

Referat für Arbeit und Wirtschaft

RGU

Referat für Umwelt und Gesundheit

SCH

Schul- und Kultusreferat

SOZ

Sozialreferat

SKA

Stadtkämmerei (Finanzen)

AutorIn

Kürzel

Name

Funktion

BW

Brigitte Wolf

Stadträtin

DH

Dagmar Henn

Stadträtin

OA

Orhan Akman

Stadtrat

MF

Martin Fochler

Mitarbeiter

MS

Mario Simeunovic

Mitarbeiter

TK

Tino Krense

Mitarbeiter

2. Februar 2009

Offener Brief von Stadtrat Orhan Akman an die israelitische Kultusgemeinde

Einen Tag nach der Diskussion in der Vollversammlung über die Umwandlung von Ein-Euro-Jobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadtverwaltung berichtete die Münchner Presse über Auseinandersetzungen im Stadtrat zur Frage, ob es sich bei den Ein-Euro-Jobs um Zwangsarbeit handelt. Im Anschluss an die Presseberichte wandte sich Stadtrat Akman mit einem Brief an Frau Knobloch, Präsidentin der israelitischen Kultusgemeinde. In dem Brief stellt Herr Akman nochmals seine Position zur dieser Frage dar und verdeutlicht, dass er mit seiner Rede nicht die Gefühle der jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger bzw. der Opfer des Hitler-Faschismus verletzen wollte.


München, den 30.1.2009

Offener Brief anlässlich der Debatte zu den Ein-Euro-Jobs und zum Zwang zur Arbeit im Münchner Stadtrat am 28.1.2009

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

anlässlich der Berichterstattungen in den Ausgaben der Münchner Tageszeitungen vom 29.1.2009 zum Thema Ein-Euro-Jobs nehme ich wie folgt Stellung: Mit einem Antrag haben wir als Partei DIE LINKE im Münchner Stadtrat die Umwandlung der Ein-Euro-Jobs bei der Landeshauptstadt München in reguläre Beschäftigungsverhältnisse beantragt.

Das zuständige Referat, die Rathausregierung (SPD und Die Grünen/rosa Liste) und die anderen Parteien (CSU, FDP, Bayernpartei, ÖDP, Freie Wähler) haben unseren Antrag mit meines Erachtens scheinheiligen Argumenten in der Vollversammlung des Stadtrates am 28.1.2009 abgelehnt.

In der erwähnten Vollversammlung habe ich für meine Partei die Argumente, die für die Umwandlung der Ein-Euro-Jobs in reguläre Arbeitsverhältnisse sprechen, angeführt. Hierzu habe ich eine Rede gehalten, die ich Ihnen beigefügt zu Ihrer Kenntnisnahme zusende. Eines der Argumente von mir war folgendes:

„Hartz IV-Empfängerinnen und –empfänger haben keine Wahl, ob sie eine Ein-Euro-Job – Stelle annehmen wollen oder nicht. Verweigern sie diese, müssen sie mit Sanktionen durch die ARGE, konkret mit einer Kürzung der Sozialleistungen rechnen. Hier handelt es sich eindeutig um einen Zwang zur Arbeit. Wie Sie alle aber wissen dürften, ist Zwangsarbeit aus gutem Grund verboten.“

Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) definiert im Übereinkommen 29 (Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit) von 1930, das am 1. Mai 1932 in Kraft trat, in Artikel 2 Zwangsarbeit folgendermaßen: „Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit“ im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.“ Auf der Internationalen Arbeitskonferenz im Jahr 2005 hat die IAO die Merkmale von Zwangsarbeit nochmals näher bestimmt. Im „Gesamtbericht im Rahmen der Folgemaßnahmen zur Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit“ wird darauf hingewiesen, dass die angedrohten Strafen unterschiedliche Formen annehmen können, dabei aber nicht zwingend strafrechtliche Maßnahmen sein müssen. So können sie „auch die Form eines Verlusts von Rechten und Privilegien annehmen“. Sie können „auch finanzieller Art sein, darunter wirtschaftliche Strafen im Zusammenhang mit Schulden, die Nichtzahlung von Löhnen oder der Verlust von Löhnen im Verein mit Entlassungsdrohungen, falls Arbeitnehmer sich weigern, Überstunden über das in ihren Verträgen oder in der innerstaatlichen Gesetzgebung festgelegte Maß hinaus zu leisten“. Zur Frage der Wahlfreiheit wird im Bericht darauf hingewiesen, dass es „viele subtile Formen des Zwangs“ geben kann. Entscheidend bei der Bestimmung, ob es sich um eine Zwangsarbeitssituation handelt, ist nicht die Art der verrichteten Tätigkeit, wie belastend diese auch sein mag, sondern „die Art der Beziehung zwischen einer Person und dem ‚Arbeitgeber‘“. Ebenso ist „die Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit der Tätigkeit gemäß der innerstaatlichen Gesetzgebung nicht maßgeblich für die Bestimmung, ob es sich um erzwungene Arbeit handelt oder nicht“.

Wir sind uns bewusst, dass die Bestimmung von Zwangsarbeit kontrovers diskutiert wird und in der internationalen Diskussion der Übergang von freiwilliger Arbeit zur Zwangsarbeit als fließend angesehen wird. Unserer Meinung nach entwickeln jedoch finanzielle Sanktionen gegen Menschen, die bereits am Rande des Existenzminimums leben, den Charakter eines faktischen Zwangs.

Die aus meiner Rede zitierte Aussage beruft sich auf die Tatsache, dass in unserem Land Menschen gezwungen werden, Arbeitsplätze zu einem Stundenlohn von einem Euro (in München sind es 1,25 Euro) anzunehmen. Verweigert der/die Hartz-IV-Empfänger/in die Aufnahme einer solchen Arbeit, so werden seine/ihre Leistungen gekürzt. Das ist nun einmal die Realität, die SPD und Grüne unter großem Applaus von CDU/CSU und FDP unter Gerhard Schröder (Stichwort „Agenda 2010“) durch die Gesetzgebung herbeigeführt haben. Welche Alternativen bleiben diesen Menschen, als diese Arbeitsplätze mit einer menschenunwürdigen Bezahlung anzunehmen? Wenn dies kein Zwang ist, so muss man sich doch fragen, welche Freiheiten diese Menschen andernfalls haben. Eine Freiheit hätten Sie tatsächlich, nämlich die zu verhungern.

Ihre Vorwürfe „mangelndes Geschichtsbewusstsein“ sowie „fehlende Sensibilität mit den Opfern des Nationalsozialismus“ gegenüber meiner Person weise ich entschieden zurück. Ich stimme mit ihnen überein, dass der Nationalsozialismus nicht verharmlost werden darf. Schließlich bekämpfen meine Partei und ich als Bürger an vorderster Linie den Rechtsextremismus und Neofaschismus in diesem Land. Jedoch halten wir es auch für unsere Pflicht, auf die Verletzung der Menschenrechte, die unserer Meinung nach durch die genannten Gesetze und Verfahren gegeben ist, deutlich hinzuweisen.

Mit meiner Rede zur Umwandlung der Ein-Euro-Jobs in reguläre Arbeitsverhältnisse lag mir nichts ferner, als die Gefühle der jüdischen Mitbürger und Mitbürgerinnen bzw. der Opfer des Hitler-Faschismus zu verletzen.

Mit freundlichen Grüßen

Orhan Akman
Stadtrat DIE LINKE.


Stichwort: 090202_POR_OA_offenerBriefisraelitischeKultusgemeinde