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Namenskonvention der Dokumente

Erläuterung der Systematik von Dokumentnamen

Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG

Referat/AdressatIn

Kürzel

Referat/AdressatIn

BAU

Baureferat

DIR

Direktorium

EXT

sonstige

KLT

Kulturreferat

KOM

Kommunalreferat

KVR

Kreisverwaltungsref.

OBM

Oberbürgermeister

PLA

Referat für Stadtplanung und Bebauung

POR

Personal- und Organisationsreferat

RAW

Referat für Arbeit und Wirtschaft

RGU

Referat für Umwelt und Gesundheit

SCH

Schul- und Kultusreferat

SOZ

Sozialreferat

SKA

Stadtkämmerei (Finanzen)

AutorIn

Kürzel

Name

Funktion

BW

Brigitte Wolf

Stadträtin

DH

Dagmar Henn

Stadträtin

OA

Orhan Akman

Stadtrat

MF

Martin Fochler

Mitarbeiter

MS

Mario Simeunovic

Mitarbeiter

TK

Tino Krense

Mitarbeiter

4. Dezember 2009

Medienpräsenz ein Hindernis für öffentlichen Gottesdienst von Beth Shalom?

München, den 04.12.09

Anfrage: Warum ist Medienpräsenz bedrohlich?

Die liberale jüdische Gemeinde Beth Shalom bewirbt sich um ein städtisches Grundstück in der Reitmorstraße, um dort eine neue Synagoge zu errichten. In diesem Zusammenhang hatte sie für den 30.01.10 ein Bürgerfest mit öffentlichem Gottesdienst auf diesem Grundstück geplant. Die Gemeinde sieht dies als Angebot an die Anwohner, sie kennen zu lernen. Das Kommunalreferat der Stadt München hat Berichten zufolge die Genehmigung der Veranstaltung mit dem Hinweis abgelehnt, sie ziehe zu viel Medienpräsenz an.

Vor diesem Hintergrund habe ich folgende Fragen:

  1. Trifft es zu, dass das Kommunalreferat das Bürgerfest von Beth Shalom unter Hinweis auf die Medienpräsenz, die diese Veranstaltung anziehen könnte, nicht genehmigt hat?
  2. Wodurch wird Medienpräsenz bei Veranstaltungen auf öffentlichem Grund unerwünscht? Sind hierbei nur bestimmte Medien unerwünscht? Oder gibt es eine numerische Begrenzung, und wenn ja, bei wie vielen Vertretern welcher Medien liegt sie?
  3. Beabsichtigt das Kommunalreferat, künftig auch andere Veranstaltungen auf städtischen Grundstücken (z.B. Stadtteilfeste) nur dann zu genehmigen, wenn die Abwesenheit von Medien sichergestellt wird? Falls ja, wodurch sollte dies erfolgen?
  4. Sollte nicht gerade eine öffentliche Veranstaltung eine angemessene Nutzung eines Grundstücks in öffentlichem Eigentum sein, im Gegensatz zu z.B. abgeschlossenen privaten Veranstaltungen?
  5. Moderne und transparente Verwaltung zeichnet sich unter anderem durch Bürgerbeteiligung z.B. in Planungs- und Bauverfahren aus. Wie sollen künftig mögliche Bauherren sich den betroffenen Bürgern vorstellen, wenn Veranstaltungen wie ein Bürgerfest nicht genehmigt werden?

Dagmar Henn   
Stadträtin DIE LINKE.


Stichwort: 091204_KOM_DH_Anfrage_Buergerfest_Beth_Shalom

Das Kommunalreferat entgegnete dazu vorab in einem Beitrag in der Rathaus Umschau vom 7.12.2009 zu finden unter "Zur Pressemitteilung von Beth Shalom".