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Namenskonvention der Dokumente

Erläuterung der Systematik von Dokumentnamen

Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG

Referat/AdressatIn

Kürzel

Referat/AdressatIn

BAU

Baureferat

DIR

Direktorium

EXT

sonstige

KLT

Kulturreferat

KOM

Kommunalreferat

KVR

Kreisverwaltungsref.

OBM

Oberbürgermeister

PLA

Referat für Stadtplanung und Bebauung

POR

Personal- und Organisationsreferat

RAW

Referat für Arbeit und Wirtschaft

RGU

Referat für Umwelt und Gesundheit

SCH

Schul- und Kultusreferat

SOZ

Sozialreferat

SKA

Stadtkämmerei (Finanzen)

AutorIn

Kürzel

Name

Funktion

BW

Brigitte Wolf

Stadträtin

DH

Dagmar Henn

Stadträtin

OA

Orhan Akman

Stadtrat

MF

Martin Fochler

Mitarbeiter

MS

Mario Simeunovic

Mitarbeiter

TK

Tino Krense

Mitarbeiter

18. August 2009

Zusätzlichkeit von Ein-Euro-Jobs überprüfen

München, 18.08.2009

Antrag: Anonyme Umfrage unter den Ein-Euro-Jobbern bei der Landeshauptstadt München

Der Stadtrat möge beschließen:
Es wird eine anonyme Umfrage unter den rd. 250 Ein-Euro-Jobberinnen und Ein-Euro-Jobbern der Landeshauptstadt München durchgeführt. Für die Umfrage wird der nachfolgende Fragenkatalog zu Grunde gelegt:

[...]

Begründung:
Aus der Sonderauswertung (vgl.: DGB: Praxis und neue Entwicklungen bei 1-Euro-Jobs, in: Arbeitsmarkt aktuell, Nr. 4/2009) der Zahlen der quantitativen Befragung des Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung mit 19.000 Befragten geht hervor, dass bundesweit 49% der Ein-Euro-Jobberinnen und Ein-Euro-Jobber dieselben Tätigkeiten auszuführen, wie ihre festangestellten Kolleginnen und Kollegen. Nur 29% gaben an, dass Sie für ihre Tätigkeit eine abgeschlossene Berufsausbildung benötigt hätten. Von den Befragten haben nur 12% eine Vollzeitstelle angeboten bekommen.

Ein-Euro-Jobs werden damit begründet, dass den Langzeitarbeitslosen der idereinstieg in ein reguläres Arbeitsverhältnis ermöglicht werden soll. Dabei gelten für die Beschäftigung von Ein-Euro-Jobbern die Kriterien des öffentlichen Interesses und der Zusätzlichkeit (vgl. § 16 Abs. 3 SGB II).

Aus der Auswertung der Befragungen geht eindeutig hervor, dass diese Voraussetzungen bei dem größten Teil der Ein-Euro-Jobber nicht erfüllt werden. Das Instrument des Ein-Euro-Jobs ist so zum einen oftmals rechtswidrig, da das Kriterium der Zusätzlichkeit nicht erfüllt wird und führt dadurch auch zur Verdrängung regulärer Beschäftigungsverhältnisse. Zum anderen verfehlt es seine gewünschte Wirkung, da am Ende des Ein-Euro-Jobs meist keine Übernahme in ein reguläres Arbeitsverhältnis erfolgt.

Weiter hin weist die Vermittlungspraxis vieler Arbeitsagenturen erhebliche Mängel auf. Die Arbeitssuchenden werden beispielsweise nicht hinsichtlich ihrer Qualifikationen in einen Ein-Euro-Job vermittelt (vgl. u.a.: DGB: Praxis und neue Entwicklungen bei 1-Euro-Jobs, in: Arbeitsmarkt aktuell, Nr. 4/2009). Andere Zahlen belegen, dass mit einem Drittel der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen keine strategischen Gespräche geführt wurden. Bei der Hälfte der geprüften Fälle wurde keine Eingliederungsvereinbarung getroffen. Darüber hinaus haben die Befragten im Durchschnitt drei Monate auf ein Fachgespräch und weiterer vier Monate auf eine Eingliederungsvereinbarung warten müssen (vgl.: Aust, Judith (2006): Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt. Sind nur die Besten gut genug? Düsseldorf u.a.. Reihe / Serie: MonApoli Monitor Arbeitsmarktpolitik; http://infosys.iab.de/infoplattform/dokSelect.asp?AP=2)

Auch bei der Landeshauptstadt München sind rd. 250 Ein-Euro-Jobber beschäftigt. Aufgrund der oben genannten Fakten muss geprüft werden, ob die beschriebenen Sachverhalte auch auf die, bei der Landeshaupt München geschaffenen Ein-Euro-Jobs und Ein-Euro-Jobber zu treffen.

Orhan Akman
Stadtrat der LINKEN.


Stichwort: 090818_RAW_OA_Antrag_Befragung_Ein-euro-Jobber