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Namenskonvention der Dokumente

Erläuterung der Systematik von Dokumentnamen

Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG

Referat/AdressatIn

Kürzel

Referat/AdressatIn

BAU

Baureferat

DIR

Direktorium

EXT

sonstige

KLT

Kulturreferat

KOM

Kommunalreferat

KVR

Kreisverwaltungsref.

OBM

Oberbürgermeister

PLA

Referat für Stadtplanung und Bebauung

POR

Personal- und Organisationsreferat

RAW

Referat für Arbeit und Wirtschaft

RGU

Referat für Umwelt und Gesundheit

SCH

Schul- und Kultusreferat

SOZ

Sozialreferat

SKA

Stadtkämmerei (Finanzen)

AutorIn

Kürzel

Name

Funktion

BW

Brigitte Wolf

Stadträtin

DH

Dagmar Henn

Stadträtin

OA

Orhan Akman

Stadtrat

MF

Martin Fochler

Mitarbeiter

MS

Mario Simeunovic

Mitarbeiter

TK

Tino Krense

Mitarbeiter

9. April 2009

Prekäre Arbeit bei der Stadt - wie viele Betroffene?

München, den 08.04.0

Anfrage: Prekäre Arbeit bei der Stadt – wie viele Betroffene?

Der Münchner Stadtrat hat sich bereits mehrfach für einen gesetzlichen Mindestlohn und gegen prekäre Beschäftigung ausgesprochen. Dennoch gibt es auch bei der Stadt, ihren Betrieben und ihren Zuschussnehmern Arbeitsentgelte, die prekär genannt werden müssen.

In der Zuschussnehmerdatei des Sozialreferats finden sich bereits Beschäftigte im Reinigungsbereich, die nach der Entgeltgruppe E1 des TVöD bezahlt werden. Ausgelöst wird dies durch das Besserstellungsverbot und die Überzeugung des Personalreferats, Reinigungskräfte müssten in E1 eingestuft werden.

Überträgt man das Entgelt nach E1 in die Modellberechnungen, die das Sozialreferat jüngst auf eine Anfrage zu Auswirkungen des Mindestlohns vorgenommen hat (Rathaus-Umschau vom 23.03.09), so ergibt sich, dass auch Beschäftigte in E1 Anspruch auf aufzahlendes ALG II haben.

Entsprechend der Berechnung 1a des Sozialreferats für eine Alleinstehende Person, ergeben sich folgende Zahl

Regelleistung

351,00 EUR

Kosten der Unterkunft

539,00 EUR

Bedarf

890,00 EUR

abzgl. Einkommen nach Berücksichtigung
von Freibeträgen (280 EUR)

715,63 EUR

aufzahlendes ALG II

174,37 EUR

Im Falle der Berechnung 2 (Alleinerziehende mit einem Kind) ergibt sich ein Aufzahlbetrag von 461 Euro.

Wären die Betroffenen nach E2 eingestuft, so würde zumindest im Fall der Berechnung 1a kein Anspruch mehr auf aufzahlendes ALG II, sondern nur noch Wohngeldanspruch entstehen.

Aufzahlendes ALG II belastet zuerst den Haushalt der Kommune, die für die Kosten der Unterkunft zuständig ist. Erst, wenn die Aufzahlung die KdU übersteigt, kommt es zu einer Leistung des Bundes. Die Stadt müsste also in vielen Fällen bei einer Eingruppierung in E1 aus dem einen Haushaltsposten zuschießen, was bei einem anderen eingespart wurde.

Die Rechtsauffassung des Personalreferats, wonach Reinigungskräfte in Innenräumen, selbst in Kindertagesstätten oder Kliniken, in TVöD E1 einzustufen sind, ist nach jüngster Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anzuzweifeln.

Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:

  1. Wie viele Stellen bei der Stadt München sind bereits in TVöD E1 besetzt? Um welche Stellen handelt es sich?
  2. Wie viele Stellen bei der Stadt München würden im Falle einer Neubesetzung in TVöD E1 eingestuft? Um welche Stellen handelt es sich?
  3. Wie viele Stellen bei Unternehmen der Stadt sind bereits in TVöD E1 besetzt? Um welche Stellen handelt es sich?
  4. Wie viele Stellen bei Unternehmen der Stadt würden im Falle einer Neubesetzung in TVöD E1 eingestuft? Um welche Stellen handelt es sich?
  5. Wie viele Stellen bei Zuschussnehmern der Stadt sind bereits in TVöD E1 besetzt? Um welche Stellen handelt es sich?
  6. Wie viele Stellen bei Zuschussnehmern der Stadt würden im Falle einer Neubesetzung in TVöD E1 eingestuft? Um welche Stellen handelt es sich?
  7. Bitte jeweils nach Referaten bzw. Betrieben getrennt auflisten.

Dagmar Henn    Orhan Akman

StadträtInnen DIE LINKE.


Stichwort: 090409_POR_DH-OA_Anfr_prekaere_arbeit _bei_lhm