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Namenskonvention der Dokumente

Erläuterung der Systematik von Dokumentnamen

Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG

Referat/AdressatIn

Kürzel

Referat/AdressatIn

BAU

Baureferat

DIR

Direktorium

EXT

sonstige

KLT

Kulturreferat

KOM

Kommunalreferat

KVR

Kreisverwaltungsref.

OBM

Oberbürgermeister

PLA

Referat für Stadtplanung und Bebauung

POR

Personal- und Organisationsreferat

RAW

Referat für Arbeit und Wirtschaft

RGU

Referat für Umwelt und Gesundheit

SCH

Schul- und Kultusreferat

SOZ

Sozialreferat

SKA

Stadtkämmerei (Finanzen)

AutorIn

Kürzel

Name

Funktion

BW

Brigitte Wolf

Stadträtin

DH

Dagmar Henn

Stadträtin

OA

Orhan Akman

Stadtrat

MF

Martin Fochler

Mitarbeiter

MS

Mario Simeunovic

Mitarbeiter

TK

Tino Krense

Mitarbeiter

15. April 2009

Konzept soziale Mietobergrenzen – wie weit wirkt es?

München, den 15.04.09

Anfrage: Konzept soziale Mietobergrenzen – wie weit wirkt es?

Der Wohnungsbestand der kommunalen Wohnungsunternehmen ist für die Stadt bedeutend, um zumindest ansatzweise noch Einfluss auf den Mietwohnungsmarkt nehmen zu können. Seit 2003 können die Wohnungen aber zu Marktmieten vergeben werden, sofern sie nicht gebunden sind und die Mieter kein geringes Einkommen nachweisen können.

Mittlerweile befinden sich auch die Wohnungen der Heimag, durch die Gewofag, überwiegend im Besitz der Stadt. Bei jüngst stattgefundenen Modernisierungen im Bestand der Heimag wurden im Ergebnis die sozialen Mietobergrenzen überschritten. Auslöser war dabei vor allem die energetische Sanierung auf das Niveau der Energieeinsparverordnung (EnEV).

Eine vergleichbare Situation ist in näherer Zukunft auch bei vielen Wohnungen im Bestand der Gewofag zu erwarten.

Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:

  1. Gilt das Konzept der Sozialen Mietobergrenzen auch für die Wohnungen der Heimag?
  2. Falls ja, wurden und werden die Mieter der Heimag darüber informiert, und wie (Form, Zeitpunkt, Sprachen)?
  3. Bleibt im Falle einer energetischen Sanierung das Konzept Soziale Mietobergrenzen mit der Höchstmiete von 6,75 Euro/qm gültig?
  4. Wie viele der Wohnungen, die kommunale Wohnungsunternehmen frei vergeben dürfen, wurden seit Freigabe der Marktmieten an Mieter vergeben, die die Soziale Mietobergrenze beanspruchen (prozentual)? Wie viele fallen insgesamt noch unter die Soziale Mietobergrenze (prozentual)?
  5. Wie stellt sich die Entwicklung der Mietausfälle bei den kommunalen Wohnungsunternehmen im Verlauf der letzten Jahre dar? Hat die Freigabe der Marktmiete einen belegbaren Einfluss darauf?

Dagmar Henn   
Stadträtin DIE LINKE.


Stichwort: 090415_SOZ_DH_Anfrage_Wirkung_Konzept_soz_Mietobergrenzen