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Namenskonvention der Dokumente

Erläuterung der Systematik von Dokumentnamen

Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG

Referat/AdressatIn

Kürzel

Referat/AdressatIn

BAU

Baureferat

DIR

Direktorium

EXT

sonstige

KLT

Kulturreferat

KOM

Kommunalreferat

KVR

Kreisverwaltungsref.

OBM

Oberbürgermeister

PLA

Referat für Stadtplanung und Bebauung

POR

Personal- und Organisationsreferat

RAW

Referat für Arbeit und Wirtschaft

RGU

Referat für Umwelt und Gesundheit

SCH

Schul- und Kultusreferat

SOZ

Sozialreferat

SKA

Stadtkämmerei (Finanzen)

AutorIn

Kürzel

Name

Funktion

BW

Brigitte Wolf

Stadträtin

DH

Dagmar Henn

Stadträtin

OA

Orhan Akman

Stadtrat

MF

Martin Fochler

Mitarbeiter

MS

Mario Simeunovic

Mitarbeiter

TK

Tino Krense

Mitarbeiter

18. November 2008

Wurden SchülerInnen während des Schulstreiks eingesperrt?

München, den 18.11.2008

Anfrage: Schülerstreik – wurden Grundrechte der Schüler verletzt?

Vergangene Woche fand in München ein Schülerstreik und eine Demonstration mit mehreren Tausend Teilnehmern statt. Dabei sollen nach Berichten von Teilnehmern Schulen, an denen die Demonstration vorüber zog, verschlossen gewesen sein. Die Schülerinnen und Schüler sollten, so die Einschätzung der Zeugen, dadurch an der Teilnahme gehindert werden. Eine der benannten Schulen ist das städtische Luisen-Gymnasium.

Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:

  1. Trifft es zu, dass während der Demonstration Türen des Städtischen Luisen-Gymnasiums verschlossen waren? Wenn ja, wie viele waren es und welche Ausgänge standen den Schülerinnen und Schülern dann noch zur Verfügung?
  2. Wenn ja, mit welcher Begründung wurden die Türen verschlossen bzw. Schüler und Schülerinnen am Verlassen des Gebäudes gehindert?
  3. Falls die Türen verschlossen waren – wie bewertet der Brandschutz diese Situation?
  4. An einem Gymnasium befinden sich nicht nur schulpflichtige und Minderjährige, sondern auch volljährige Schülerinnen und Schüler, die keiner Schulpflicht mehr unterliegen. Gibt es eine Rechtsgrundlage, sie tatsächlich am Verlassen des Schulgeländes zu hindern? Wäre eine solche Vorgehensweise nicht freiheitsberaubend?
  5. Welche Möglichkeiten hätte die Stadt München, ein solches möglicherweise grundrechtswidriges Handeln in städtischen Schulen zu unterbinden?
  6. Sollten betroffene Schülerinnen und Schüler, bzw. deren Eltern, Anzeige wegen Freiheitsberaubung erstatten, wäre die Stadt München in das Verfahren involviert?

Dagmar Henn
Stadträtin DIE LINKE.


Stichwort: 081118_SCH_DH_Anfrage_Schultueren

Dateien:
081118_SCH_DH_Anfrage_Schultueren.pdf34 K