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Namenskonvention der Dokumente

Erläuterung der Systematik von Dokumentnamen

Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG

Referat/AdressatIn

Kürzel

Referat/AdressatIn

BAU

Baureferat

DIR

Direktorium

EXT

sonstige

KLT

Kulturreferat

KOM

Kommunalreferat

KVR

Kreisverwaltungsref.

OBM

Oberbürgermeister

PLA

Referat für Stadtplanung und Bebauung

POR

Personal- und Organisationsreferat

RAW

Referat für Arbeit und Wirtschaft

RGU

Referat für Umwelt und Gesundheit

SCH

Schul- und Kultusreferat

SOZ

Sozialreferat

SKA

Stadtkämmerei (Finanzen)

AutorIn

Kürzel

Name

Funktion

BW

Brigitte Wolf

Stadträtin

DH

Dagmar Henn

Stadträtin

OA

Orhan Akman

Stadtrat

MF

Martin Fochler

Mitarbeiter

MS

Mario Simeunovic

Mitarbeiter

TK

Tino Krense

Mitarbeiter

18. November 2008

Sonntagsöffnung des Möbelhauses Höffner im Advent muss verhindert werden

München, 18.11.2008

Antrag zur dringlichen Behandlung an die Vollversammlung am 26.11.2008:
Kein verkaufsoffener Sonntag bei Möbel Höffner am 2. Adventssonntag

Das Möbelhaus Höffner in Freiham plant einen verkaufsoffenen Sonntag für den zweiten Adventssonntag, den 7.12.2008. Das Ladenschlussgesetz, § 14, Absatz 3 verbietet aus-drücklich eine Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Dezember. Möbel Höffner will das Ladenschlussgesetz umgehen, indem der verkaufsoffene Sonntag als „Family and Friends Day“, an dem nur Höffner-Mitarbeiter und auf einer Gästeliste angemeldete Personen Zugang zu den Verkaufsräumen erhalten. Möbel Höffner wirbt für diese Veranstaltung jedoch offensiv mit einem Flugblatt, mit dem potentielle Besucher/innen aufgefordert werden, sich umgehend für den Besuch anzumelden. Nach aktuellen Informationen wurde ein Antrag auf Genehmigung der Sonderöffnung von Möbel Höffner beim KVR bis heute nicht gestellt:
Aus diesem Grund möge der Stadtrat beschließen:
Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt:
1. Das Vorhaben von Möbel Höffner zu überprüfen.
2. Die Öffnung des Möbelhauses am 7.12.2008 mit allen rechtlichen Mitteln zu unterbinden.
3. Möbel Höffner aufzufordern, umgehend öffentlich bekannt zu geben, dass die mit dem Flugblatt angekündigte Sonderöffnung nicht stattfinden wird.
4. Beim zuständigen Ministerium des Landes zu beantragen, dass Sonderöffnungen von Verkaufsstellen unter Umgehung des Ladenschlussgesetzes unterbunden werden.


Begründung:
Nach dem derzeit gültigen Ladenschlussgesetz in Bayern sind Sonderöffnungen von Verkaufsstellen, insbesondere an Sonn- und Feiertagen in Ausnahmefällen möglich. Diese Ausnahmen werden durch das Ladenschlussgesetz abschließend geregelt. Die von Möbel Höffner geplante Sonderöffnung am zweiten Adventssonntag basiert auf keiner der im Ladenschlussgesetz genannten möglichen Ausnahmeregelung. Mit dem Trick eines „Family and Friends Day“ wird versucht, die geltenden Ausnahmeregelungen zu umge¬hen. Dies stellt einen Verstoß gegen das gültige Ladenschlussgesetz in Bayern dar.
Die Bestimmungen des Ladenschlussgesetzes dienen u.a. dem Schutz der Beschäftigten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ein Recht auf einen Sonntag, der für die Erholung und nicht für den Profit da ist. Auch die Beschäftigten des Möbelhauses Höffner haben ein Recht, den Sonntag mit ihrer Familie oder ihren Freunden außerhalb des Betriebes zu verbringen.
Wenn die Umgehung des Ladenschlussgesetzes mit derartigen Tricks nicht durch die Verwaltung gestoppt wird, führt das Vorgehen von Möbel Höffner zu einer Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten derjenigen Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten und das Gebot der Sonntagsruhe achten. Darüber hinaus birgt es die Gefahr, dass andere Unternehmen zukünftig dem Beispiel folgen und ihrerseits zu ähnlichen Maßnahmen greifen werden.
Zudem schreiben die bayerische Verfassung und das Grundgesetz den arbeitsfreien Sonntag zu Recht als schützenwertes Gut fest. Deshalb regelt das Ladenschlussgesetz die Ausnahmefälle, an dem Geschäfte an Sonn- und Feiertagen (z.B. an Marktsonntagen) geöffnet werden dürfen.
Unabhängig davon stellt eine Sonderöffnung eine Störung der Sonntagsruhe dar, von der nicht nur Mitarbeiter/innen des Unternehmens sondern auch die anliegenden Bewoh-ner/innen des Möbelhauses betroffen sind. Dies wiegt umso schwerer, als gerade die Vorweihnachtszeit häufig von Stress und Hektik gestört wird.
Der arbeitsfreie Sonntag darf nicht dem kurzfristigen Profitstreben der Kapitalbesitzer geopfert werden.

Orhan Akman  
Stadtrat der LINKEN. 

 


Stichwort: 081118_KVR_OA_AntragSonderoeffnungHoeffner