Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG
Referat/AdressatIn | |
Kürzel | Referat/AdressatIn |
BAU | Baureferat |
DIR | Direktorium |
EXT | sonstige |
KLT | Kulturreferat |
KOM | Kommunalreferat |
KVR | Kreisverwaltungsref. |
OBM | Oberbürgermeister |
PLA | Referat für Stadtplanung und Bebauung |
POR | Personal- und Organisationsreferat |
RAW | Referat für Arbeit und Wirtschaft |
RGU | Referat für Umwelt und Gesundheit |
SCH | Schul- und Kultusreferat |
SOZ | Sozialreferat |
SKA | Stadtkämmerei (Finanzen) |
AutorIn | ||
Kürzel | Name | Funktion |
BW | Brigitte Wolf | Stadträtin |
DH | Dagmar Henn | Stadträtin |
OA | Orhan Akman | Stadtrat |
MF | Martin Fochler | Mitarbeiter |
MS | Mario Simeunovic | Mitarbeiter |
TK | Tino Krense | Mitarbeiter |
München, 25.11.2008
Antrag: Transparenz der Aufsichtsräte in den städtischen Eigenbetrieben und den Beteiligungsgesellschaften
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Geschäftsführungen und Aufsichtsräten der städtischen Gesellschaften, ein Verfahren für mehr Transparenz der Tätigkeiten und Ent-scheidungen der Aufsichtsräte zu entwickeln und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Dazu soll gehören:
Begründung:
Wichtige Bereiche der Öffentlichen Daseinsvorsorge werden in Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung umgesetzt, die in der Regel GmbHs oder Aktiengesellschaften sind. Dadurch kommt es zu einem Spannungsverhältnis zwischen dem vom Grundsatz der Öf-fentlichkeit ausgehenden Kommunalrecht und den Einschränkungen des Gesellschafts-rechts. Die Geschäftspolitik der Betriebe mit städtischer Beteiligung und die Entscheidungen der Aufsichtsräte sind für die Öffentlichkeit oft nicht transparent, obwohl deren Be-lange betroffen sind. Aber auch für Stadtratsmitglieder bleiben Vorgänge und Entscheidungen undurchsichtig.
Zu diesem Spannungsverhältnis zwischen der „Flucht in das Privatrecht“ und der öffentlichen Mitwirkung gibt es zwei wegweisende Gerichtsurteile, die zugunsten der Transparenz entschieden haben. Es handelt sich dabei um ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg (Az. RN 3 K 04.1408) und ein Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. III ZR 294/04).
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat ein Bürgerbegehren zugelassen, welches die Beschränkungen der Geheimhaltungspflicht der Aufsichtsratsmitglieder zum Ziel hatte. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Auskunftspflicht nach dem Pressegesetz auch die Betriebe der kommunalen Daseinsvorsorge unterliegen, die zwar eine GmbH sind, aber unter beherrschendem Einfluss der öffentlichen Hand stehen.
Wenn die Stadträtinnen und Stadträte ihre Controllingaufgaben wahrnehmen sollen, müs-sen sie auch einen detaillierteren Einblick in die laufenden Angelegenheiten der Betriebe erhalten. Auch die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Transparenz und demokratische Kontrolle der kommunalen Betriebe. Transparenz und demokratische Kontrolle fördern Ansehen und Akzeptanz öffentlicher Betriebe in der Bevölkerung.
Orhan Akman