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Namenskonvention der Dokumente

Erläuterung der Systematik von Dokumentnamen

Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG

Referat/AdressatIn

Kürzel

Referat/AdressatIn

BAU

Baureferat

DIR

Direktorium

EXT

sonstige

KLT

Kulturreferat

KOM

Kommunalreferat

KVR

Kreisverwaltungsref.

OBM

Oberbürgermeister

PLA

Referat für Stadtplanung und Bebauung

POR

Personal- und Organisationsreferat

RAW

Referat für Arbeit und Wirtschaft

RGU

Referat für Umwelt und Gesundheit

SCH

Schul- und Kultusreferat

SOZ

Sozialreferat

SKA

Stadtkämmerei (Finanzen)

AutorIn

Kürzel

Name

Funktion

BW

Brigitte Wolf

Stadträtin

DH

Dagmar Henn

Stadträtin

OA

Orhan Akman

Stadtrat

MF

Martin Fochler

Mitarbeiter

MS

Mario Simeunovic

Mitarbeiter

TK

Tino Krense

Mitarbeiter

18. November 2008

Cross-Border-Leasing-Verträge bei der Stadt München

28.10.2008
 
Cross-Border-Leasing-Verträge der Landeshauptstadt München
Schriftliche Anfrage gemäß § 68 GeschO
von Herrn StR Orhan Akman
vom 30.09.2008, eingegangen am 30.09.2008

Sehr geehrte Herr Stadtrat Akman,

Ihre obengenannte schriftliche Anfrage an Herrn Oberbürgermeister darf ich Ihnen folgendes mitteilen:

Aktuell berichten Medien und Presse (siehe Artikel in der FR-online vom 24.9.2008, „Jetzt zittern die deutschen Städte“), dass die Finanzkrise mehrere Großstädte in der Bundesre-publik Deutschland (Köln, Bochum, Düsseldorf, Würzburg usw.) erreicht hat, weil viele dieser Städte Cross-Border-Leasing-Verträge abgeschlossen hatten.

1.    Frage 1:
Sind im Hoheitsgebiet der Landeshauptstadt München inklusive der städtischen Be-triebe seit der Anfrage der PDS vom 12.11.2002 neue und weitere Cross-Border-Leasingsverträge abgeschlossen worden?
    
    Antwort:
    Im Hoheitsbereich der Landeshauptstadt München und bei den städtischen Beteili-gungsgesellschaften sind seit der seinerzeitigen Anfrage keine neuen oder weiteren Cross-Border-Leasingverträge abgeschlossen worden.
    
2.    Frage 2:
Welche Cross-Border-Leasing-Verträge hat derzeit die Landeshauptstadt München für welche Objekte/Bereiche/Dienstleistungen mit welchen Unternehmen?
    
    Antwort:
    Bei der Landeshauptstadt München bestehen keine Cross-Border-Leasing-Verträge.
    
3.    Frage 3:
Welche Cross-Border-Leasing-Verträge haben die städtischen Betriebe(bitte nach Betrieben auflisten) der Landeshauptstadt München für welche Objek-te/Bereiche/Dienstleistungen mit welchen Unternehmen?
    
    Antwort:
    Zu den städtischen Beteiligungsgesellschaften wurden aktuell alle Betreuungsreferate um Auskunft gebeten.
    
    Bei der Stadtwerke München GmbH besteht seit 1999 eine Transaktion. Im Rahmen der von Ihnen zitierten Anfrage der PDS vom 12.11.2002 hatte die Stadtwerke Mün-chen GmbH wie folgt Stellung genommen:
    „Mit den Vertragspartnern dieser Transaktion ist eine bei solchen Vertragsverhält-nissen übliche Vertraulichkeitsvereinbarung über die Veröffentlichung von Einzel-heiten dieses Leasinggeschäfts getroffen worden. Ob Überlegungen zu weiteren Leasinggeschäften bestehen, muss den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zugerechnet werden. Solche dürfen zur Vermeidung von Nachteilen in Wettbe-werbsmärkten nicht öffentlich erörtert werden.“
    
    Bei allen übrigen Beteiligungsgesellschaften bestehen keine Cross-Border-Leasing-Verträge.
    
4.    Frage 4:
Um welche Geldsummen geht es jeweils bei diesen Verträgen?
    
    vgl. Antwort zu Frage 3
    
5.    Frage 5:
Welche konkreten Auswirkungen - vor allem Geldverluste und Geldrisiken - sind we-gen der aktuellen Finanzkrise mit den CBL-Verträgen für die Landeshauptstadt und die städtischen Betriebe verbunden?
    
    Antwort:
    Die Stadtwerke München haben hierzu wie folgt Stellung genommen:
    „Die weltweite Finanzkrise hat keine negativen Auswirkungen auf das 1999 abge-schlossene US-Leasinggeschäft der SWM/MVG.“
    
6.    Frage 6:
Haben die Landeshauptstadt und die städtischen Unternehmen überprüfen lassen, welcher Schaden durch die Krise und durch die CBL-Verträge auf München zukom-men?
a.    Wenn ja, wann wird das Ergebnis dieser Prüfungen dem Stadtrat und der Münch-ner Öffentlichkeit vorgelegt?
b.    Wenn Nein, warum nicht und für wann ist eine Überprüfung vorgesehen?
    
    vgl. Antwort zu Frage 5
    
7.    Frage 7:
Die US-amerikanische Steuerbehörde hat gegen amerikanische CBL-Partner Steuer-verfahren eingeleitet. Trifft das auch auf die eventuellen Partner der Landeshauptstadt und die der städtischen Betriebe zu?
    
    vgl. Antwort zu Frage 3 und 5
    
8.    Frage 8:
Gibt es in den eventuell vorhandenen Verträgen Klauseln, die eine einseitige Kündi-gung der Verträge vorsehen und wer trägt in diesem Fall das finanzielle Risiko?
    
    vgl. Antwort zu Frage 3 und 5
   
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ernst Wolowicz
Stadtkämmerer


Stichwort: 081028_SKA_OA_Anwort_Anfrage_CBL-Vertraege

Dateien:
081028_SKA_OA_Anwort_Anfrage_CBL-Vertraege.pdf16.4 K