Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG
Referat/AdressatIn | |
Kürzel | Referat/AdressatIn |
BAU | Baureferat |
DIR | Direktorium |
EXT | sonstige |
KLT | Kulturreferat |
KOM | Kommunalreferat |
KVR | Kreisverwaltungsref. |
OBM | Oberbürgermeister |
PLA | Referat für Stadtplanung und Bebauung |
POR | Personal- und Organisationsreferat |
RAW | Referat für Arbeit und Wirtschaft |
RGU | Referat für Umwelt und Gesundheit |
SCH | Schul- und Kultusreferat |
SOZ | Sozialreferat |
SKA | Stadtkämmerei (Finanzen) |
AutorIn | ||
Kürzel | Name | Funktion |
BW | Brigitte Wolf | Stadträtin |
DH | Dagmar Henn | Stadträtin |
OA | Orhan Akman | Stadtrat |
MF | Martin Fochler | Mitarbeiter |
MS | Mario Simeunovic | Mitarbeiter |
TK | Tino Krense | Mitarbeiter |
28.10.2008
Cross-Border-Leasing-Verträge der Landeshauptstadt München
Schriftliche Anfrage gemäß § 68 GeschO
von Herrn StR Orhan Akman
vom 30.09.2008, eingegangen am 30.09.2008
Sehr geehrte Herr Stadtrat Akman,
Ihre obengenannte schriftliche Anfrage an Herrn Oberbürgermeister darf ich Ihnen folgendes mitteilen:
Aktuell berichten Medien und Presse (siehe Artikel in der FR-online vom 24.9.2008, „Jetzt zittern die deutschen Städte“), dass die Finanzkrise mehrere Großstädte in der Bundesre-publik Deutschland (Köln, Bochum, Düsseldorf, Würzburg usw.) erreicht hat, weil viele dieser Städte Cross-Border-Leasing-Verträge abgeschlossen hatten.
1. Frage 1:
Sind im Hoheitsgebiet der Landeshauptstadt München inklusive der städtischen Be-triebe seit der Anfrage der PDS vom 12.11.2002 neue und weitere Cross-Border-Leasingsverträge abgeschlossen worden?
Antwort:
Im Hoheitsbereich der Landeshauptstadt München und bei den städtischen Beteili-gungsgesellschaften sind seit der seinerzeitigen Anfrage keine neuen oder weiteren Cross-Border-Leasingverträge abgeschlossen worden.
2. Frage 2:
Welche Cross-Border-Leasing-Verträge hat derzeit die Landeshauptstadt München für welche Objekte/Bereiche/Dienstleistungen mit welchen Unternehmen?
Antwort:
Bei der Landeshauptstadt München bestehen keine Cross-Border-Leasing-Verträge.
3. Frage 3:
Welche Cross-Border-Leasing-Verträge haben die städtischen Betriebe(bitte nach Betrieben auflisten) der Landeshauptstadt München für welche Objek-te/Bereiche/Dienstleistungen mit welchen Unternehmen?
Antwort:
Zu den städtischen Beteiligungsgesellschaften wurden aktuell alle Betreuungsreferate um Auskunft gebeten.
Bei der Stadtwerke München GmbH besteht seit 1999 eine Transaktion. Im Rahmen der von Ihnen zitierten Anfrage der PDS vom 12.11.2002 hatte die Stadtwerke Mün-chen GmbH wie folgt Stellung genommen:
„Mit den Vertragspartnern dieser Transaktion ist eine bei solchen Vertragsverhält-nissen übliche Vertraulichkeitsvereinbarung über die Veröffentlichung von Einzel-heiten dieses Leasinggeschäfts getroffen worden. Ob Überlegungen zu weiteren Leasinggeschäften bestehen, muss den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zugerechnet werden. Solche dürfen zur Vermeidung von Nachteilen in Wettbe-werbsmärkten nicht öffentlich erörtert werden.“
Bei allen übrigen Beteiligungsgesellschaften bestehen keine Cross-Border-Leasing-Verträge.
4. Frage 4:
Um welche Geldsummen geht es jeweils bei diesen Verträgen?
vgl. Antwort zu Frage 3
5. Frage 5:
Welche konkreten Auswirkungen - vor allem Geldverluste und Geldrisiken - sind we-gen der aktuellen Finanzkrise mit den CBL-Verträgen für die Landeshauptstadt und die städtischen Betriebe verbunden?
Antwort:
Die Stadtwerke München haben hierzu wie folgt Stellung genommen:
„Die weltweite Finanzkrise hat keine negativen Auswirkungen auf das 1999 abge-schlossene US-Leasinggeschäft der SWM/MVG.“
6. Frage 6:
Haben die Landeshauptstadt und die städtischen Unternehmen überprüfen lassen, welcher Schaden durch die Krise und durch die CBL-Verträge auf München zukom-men?
a. Wenn ja, wann wird das Ergebnis dieser Prüfungen dem Stadtrat und der Münch-ner Öffentlichkeit vorgelegt?
b. Wenn Nein, warum nicht und für wann ist eine Überprüfung vorgesehen?
vgl. Antwort zu Frage 5
7. Frage 7:
Die US-amerikanische Steuerbehörde hat gegen amerikanische CBL-Partner Steuer-verfahren eingeleitet. Trifft das auch auf die eventuellen Partner der Landeshauptstadt und die der städtischen Betriebe zu?
vgl. Antwort zu Frage 3 und 5
8. Frage 8:
Gibt es in den eventuell vorhandenen Verträgen Klauseln, die eine einseitige Kündi-gung der Verträge vorsehen und wer trägt in diesem Fall das finanzielle Risiko?
vgl. Antwort zu Frage 3 und 5
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ernst Wolowicz
Stadtkämmerer