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Namenskonvention der Dokumente

Erläuterung der Systematik von Dokumentnamen

Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG

Referat/AdressatIn

Kürzel

Referat/AdressatIn

BAU

Baureferat

DIR

Direktorium

EXT

sonstige

KLT

Kulturreferat

KOM

Kommunalreferat

KVR

Kreisverwaltungsref.

OBM

Oberbürgermeister

PLA

Referat für Stadtplanung und Bebauung

POR

Personal- und Organisationsreferat

RAW

Referat für Arbeit und Wirtschaft

RGU

Referat für Umwelt und Gesundheit

SCH

Schul- und Kultusreferat

SOZ

Sozialreferat

SKA

Stadtkämmerei (Finanzen)

AutorIn

Kürzel

Name

Funktion

BW

Brigitte Wolf

Stadträtin

DH

Dagmar Henn

Stadträtin

OA

Orhan Akman

Stadtrat

MF

Martin Fochler

Mitarbeiter

MS

Mario Simeunovic

Mitarbeiter

TK

Tino Krense

Mitarbeiter

8. Dezember 2008

Aus dem ALG II gedrängt?

München, den 08.12.08

Anfrage: Kein ALG II?

Vor kurzem wurden vom Bundestag Wohngeld und Kinderzuschlag erhöht. Diese Leistungen schließen, so die gesetzliche Vorschrift, den Bezug von ALG II aus. Jetzt mehren sich Presseberichte, nach denen an vielen Orten Familien mit Verweis auf die Möglichkeit, Wohngeld und Kinderzuschlag zu beantragen, keine Leistungen nach SGB II mehr erhalten, obwohl noch Monate vergehen können, bis es zur Auszahlung des neuen Wohngelds kommt.

Seit September bestand eine entsprechende Anweisung der Agentur für Arbeit (Geschäftsanweisung SGB II 30/2008). Mittlerweile hat die Agentur die entsprechende Anweisung zwar geändert  (Geschäftsanweisung 41/2008), aber keine Regelung für die Fälle getroffen, in denen Zahlungen bereits eingestellt wurden.

Betroffen sind davon überwiegend Familien mit Kindern sowie Alleinerziehende im Aufstocker-Bereich.

Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:

  1. Wie viele Familien (auch Alleinerziehende) in München, die bisher Leistungen nach SGB II bezogen, sind von dieser Rechtsänderung betroffen?
  2. Bei wie vielen Familien wurden die Leistungen bereits eingestellt?
  3. Ist das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 07.11.08 (S 5 AS 5410/08 ER) bekannt und wird es in der ARGE München entsprechend umgesetzt?
  4. Wird die ARGE München die Leistungen (auch rückwirkend) wieder aufnehmen, bis die Auszahlung des Wohngelds tatsächlich erfolgt?
  5. Es gibt ein sogenanntes „kleines Wahlrecht“, nach dem Hilfebedürftige, die ohne Einrechnung eines Mehrbedarfs mit Wohngeld und Kinderzuschlag aus dem ALG II-Bezug fallen würden, freiwillig auf den ihnen zustehenden Mehrbedarf verzichten können. Bei dieser Entscheidung sollen sie von den Behörden beraten werden. Werden die Betroffenen bei dieser Beratung darauf hingewiesen, dass sie durch den Verzicht auf Mehrbedarf z.B. den Anspruch auf Übernahme der Krankenversicherung (so z.B. alleinerziehende Studentinnen) verlieren? Wie wird sichergestellt, dass diese Beratung tatsächlich im Interesse der Betroffenen und ihrer Kinder stattfindet?

Dagmar Henn
Stadträtin DIE LINKE.


Stichwort: 081208_SOZ_DH_Anfrage_Wohngeld-ALGII