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Dagmar Henn

Suchwort:

Namenskonvention der Dokumente

Erläuterung der Systematik von Dokumentnamen

Dokumente von DIE LINKE. Stadtratsgruppe München sind wie folgt benannt:
DATUM + REFERAT/ADRESSAT + AUTORIN + BESCHREIBUNG + DATEIENDUNG

Referat/AdressatIn

Kürzel

Referat/AdressatIn

BAU

Baureferat

DIR

Direktorium

EXT

sonstige

KLT

Kulturreferat

KOM

Kommunalreferat

KVR

Kreisverwaltungsref.

OBM

Oberbürgermeister

PLA

Referat für Stadtplanung und Bebauung

POR

Personal- und Organisationsreferat

RAW

Referat für Arbeit und Wirtschaft

RGU

Referat für Umwelt und Gesundheit

SCH

Schul- und Kultusreferat

SOZ

Sozialreferat

SKA

Stadtkämmerei (Finanzen)

AutorIn

Kürzel

Name

Funktion

BW

Brigitte Wolf

Stadträtin

DH

Dagmar Henn

Stadträtin

OA

Orhan Akman

Stadtrat

MF

Martin Fochler

Mitarbeiter

MS

Mario Simeunovic

Mitarbeiter

TK

Tino Krense

Mitarbeiter

12. August 2008 Dagmar Henn

Wieder aktuell: Weihnachtsbeihilfe gewähren!

München, den 12.08.08
Antrag: Weihnachtsbeihilfe gewähren!

Der Stadtrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt München gewährt Weihnachtsbeihilfe an:

  1. Bezieher/innen von Grundsicherung nach dem SGB XII, d.h. Rentner/innen,
    Erwerbsunfähige und deren Kinder
  2. Empfänger/innen von Sozialgeld nach dem SGB II, d.h. Kinder unter 15 Jahren in Haushalten, die ALG II – Leistungen erhalten, sowie deren Erziehungsberechtigte
  3. Heimbewohner/innen, die Taschengeld nach dem SGB erhalten. Die Weihnachtsbeihilfe wird nur gezahlt, wenn bis 31. August 2008 der Zuzug
    (1. Wohnsitz) nach München erfolgt ist.

Die Weihnachtsbeihilfe beträgt für:
Haushaltsvorstand 80 Euro
Haushaltsangehörige 60 Euro
Für Heimbewohner wird die Weihnachtsbeihilfe, die diese bereits erhalten, auf eine Höhe von 55 Euro aufgestockt.

Begründung:
Weihnachten ist ein im hiesigen Kulturkreis etabliertes Fest; sich diesem Fest und den
damit verbundenen Ritualen und Konsumbotschaften zu entziehen, ist – unabhängig vom religiösen Hintergrund – fast unmöglich. Ein finanziell begründeter Ausschluss von diesem Fest (weil z.B. kein Weihnachtsbaum und keine Geschenke gekauft werden können) ist eine besonders schwerwiegende gesellschaftliche Beeinträchtigung, die vor allem Kinder hart trifft.

Auch das Sozialreferat der Landeshauptstadt München hat bisher die Auffassung vertreten, dass die Regelsätze des ALG II und der Grundsicherung nicht ausreichen, um
die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten. Aus diesem Grund wurde  kürzlich auf Beschluss des Stadtrats die Leistung im Bereich des SGB XII erhöht, um zumindest die Folgen des Kaufkraftverlusts der vergangenen Jahre abzufangen. Bei
BezieherInnen von ALG II gibt es dafür nach wie vor keinen Ausgleich.

Es ist bekannt, dass die Preissteigerungen der vergangenen Jahre die Bezieher niedriger Einkommen (und ganz besonders jene, die von ALG II oder Grundsicherung leben müssen) überdurchschnittlich hart trifft. Selbst eine eingeschränkte Teilhabe an den jahreszeitlichen Festen ist heute weniger denn je zu finanzieren.

Dies bedeutet unter Anderem, dass viele Alleinerziehende und ihre Kinder, deren
bedrängte Lage erst kürzlich in einer Antwort auf eine Anfrage wieder sichtbar wurde, sich in München ohne eine Weihnachtsbeihilfe kein Weihnachtsfest leisten können.

Mehrere Münchner Umlandgemeinden haben im vergangenen Jahr Weihnachtsbeihilfen
gewährt; die Landeshauptstadt sollte dahinter nicht zurückstehen.

Initiatorin:
Dagmar Henn
Stadträtin der LINKEN.


Stichwort: 080812_SOZ_DH_AT_Weihnachtsbeihilfe